Must-run-Kapazität bezeichnet Erzeugungsleistung, die in einem Stromsystem aus technischen, betrieblichen, vertraglichen oder netzbezogenen Gründen weiter am Netz bleibt, obwohl der Strommarkt für zusätzliche Stromerzeugung kein oder nur ein sehr schwaches Preissignal liefert. Eine Anlage läuft dann nicht primär, weil ihre elektrische Energie gerade knapp und teuer ist, sondern weil andere Anforderungen erfüllt werden müssen: Wärmebereitstellung, Prozessdampf, Mindestlast eines Kraftwerksblocks, Netzstützung, Systemdienstleistungen, Brennstoff- oder Betriebsrestriktionen.

Die relevante Größe ist Leistung, meist angegeben in Megawatt. Must-run-Kapazität beschreibt also nicht unmittelbar eine Energiemenge, sondern eine momentan oder über einen Zeitraum gebundene Erzeugungsleistung. Wenn ein Kraftwerksblock über mehrere Stunden mit einer bestimmten Mindestleistung läuft, entsteht daraus eine Strommenge in Megawattstunden. Für den Strommarkt ist diese Unterscheidung wichtig: Die Kapazität begrenzt die kurzfristige Absenkbarkeit der Erzeugung, die erzeugte Energie wirkt anschließend im Markt, im Netz und in der Bilanzierung.

Der Begriff wird häufig mit Mindestlast gleichgesetzt. Das ist nur teilweise richtig. Die Mindestlast eines thermischen Kraftwerks ist die technische Untergrenze, unterhalb derer ein stabiler Betrieb nicht oder nur mit erhöhtem Verschleiß, schlechter Effizienz oder Sicherheitsrisiken möglich ist. Must-run-Kapazität kann aus solchen Mindestlasten entstehen, sie kann aber auch andere Ursachen haben. Ein Heizkraftwerk kann Strom erzeugen, weil ein Wärmenetz versorgt werden muss. Eine Industrieanlage kann eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage betreiben, weil Prozessdampf benötigt wird. Ein Kraftwerk kann am Netz bleiben, weil seine rotierende Masse, Spannungshaltung oder Blindleistung für den Netzbetrieb relevant ist. In allen Fällen ist die Stromerzeugung an eine Nebenbedingung gekoppelt, die im reinen Energiepreis nicht vollständig abgebildet ist.

Auch von gesicherter Leistung ist Must-run-Kapazität zu unterscheiden. Gesicherte Leistung beschreibt, welche Erzeugungs- oder Leistungsressourcen in Zeiten hoher Nachfrage verlässlich verfügbar sind. Must-run-Kapazität beschreibt dagegen Leistung, die in bestimmten Situationen nicht ohne Weiteres heruntergefahren werden kann. Eine Anlage kann gesicherte Leistung bereitstellen, ohne dauerhaft must-run zu sein. Umgekehrt kann eine Anlage must-run-Verhalten zeigen, ohne für die langfristige Versorgungssicherheit besonders wertvoll zu sein, etwa wenn sie in Stunden mit hoher Einspeisung aus Wind- und Solarstrom zusätzliche Erzeugung in ein ohnehin gut versorgtes System bringt.

Besonders sichtbar wird Must-run-Kapazität in Stunden mit hoher erneuerbarer Einspeisung und niedriger Nachfrage. Windenergie- und Photovoltaikanlagen haben sehr geringe variable Kosten. Wenn gleichzeitig konventionelle Anlagen aus technischen oder betrieblichen Gründen weiterlaufen, steigt das Stromangebot. Kann die Nachfrage nicht ausreichend reagieren und fehlen Speicher, flexible Verbraucher oder Exportmöglichkeiten, fallen die Großhandelspreise stark. Bei negativen Strompreisen zahlen Erzeuger rechnerisch dafür, Strom abgeben zu dürfen. Das wirkt ungewöhnlich, ist aber eine Folge der kurzfristigen Kosten und Nebenbedingungen im Markt: Für manche Anlagen ist das Weiterlaufen günstiger als das Abfahren und spätere Wiederanfahren, oder sie erwirtschaften außerhalb des Stromverkaufs Erlöse, die den negativen Strompreis teilweise ausgleichen.

Must-run-Kapazität ist deshalb ein wichtiger Begriff für die Bewertung von Flexibilität. Flexibilität meint die Fähigkeit, Erzeugung, Verbrauch oder Speicherung zeitlich an die Lage im Stromsystem anzupassen. Must-run-Kapazität markiert das Gegenteil einer frei steuerbaren Erzeugung. Sie bindet einen Teil der Fahrweise und verkleinert den Spielraum, in dem Marktpreise, Netzbetreiber oder Bilanzkreisverantwortliche kurzfristig reagieren können. Je höher der Anteil fluktuierender erneuerbarer Energien wird, desto stärker fällt diese eingeschränkte Absenkbarkeit ins Gewicht. Nicht jede Kilowattstunde aus erneuerbaren Anlagen kann sinnvoll genutzt werden, wenn gleichzeitig konventionelle oder gekoppelte Anlagen aus anderen Gründen weiter einspeisen.

Die Ursachen liegen nicht allein in der Technik. Institutionelle Regeln bestimmen mit, welche Anlagen als must-run erscheinen. Wenn bestimmte Systemdienstleistungen vor allem von konventionellen Kraftwerken bereitgestellt werden, bleiben diese Anlagen auch dann am Netz, wenn ihre Stromproduktion im Energiemarkt unerwünscht ist. Werden Blindleistung, Momentanreserve, Kurzschlussleistung oder Redispatchfähigkeit nicht getrennt, transparent und technologieoffen beschafft, hängt der Netzbetrieb stärker an laufenden Kraftwerken. Aus dieser Ordnung folgt eine scheinbar technische Notwendigkeit, die teilweise durch Marktregeln, Anschlussbedingungen und Beschaffungsverfahren erzeugt wird.

Ein häufiges Missverständnis besteht darin, Must-run-Kapazität als feste Naturgröße zu behandeln. Manche Ursachen sind tatsächlich physikalisch oder anlagentechnisch hart: Ein alter Kraftwerksblock kann nicht beliebig tief gefahren werden, ein Dampferzeuger braucht stabile Betriebszustände, ein Wärmenetz benötigt Temperatur und Druck. Andere Ursachen lassen sich verändern. Wärmespeicher können Kraft-Wärme-Kopplung zeitlich entkoppeln. Elektrodenkessel oder Großwärmepumpen können Wärme bereitstellen, ohne gleichzeitig Strom aus einem fossilen Brennstoff zu erzeugen. Leistungselektronik, Netzbetriebsmittel und Batteriespeicher können bestimmte Systemdienstleistungen übernehmen. Verbesserte Prognosen, kürzere Handelszeiträume und angepasste Regelenergiemärkte können den Bedarf an vorsorglich laufenden Anlagen senken.

Gleichzeitig wäre es ungenau, jede konventionelle Einspeisung in Stunden hoher erneuerbarer Erzeugung pauschal als vermeidbare Must-run-Kapazität zu bezeichnen. Kraftwerke können aufgrund langfristiger Lieferverpflichtungen, Wärmelasten, Netzengpässen oder Reserveanforderungen laufen. Ein Teil der Einspeisung kann auch durch Marktpreise gerechtfertigt sein, etwa wenn erneuerbare Erzeugung regional hoch ist, aber Transportkapazitäten fehlen und an anderer Stelle konventionelle Leistung benötigt wird. Der Begriff verlangt daher eine genaue Systemgrenze: Geht es um den nationalen Strommarkt, um eine Netzregion, um einen Bilanzkreis, um ein Wärmenetz oder um eine einzelne Anlage?

Für den Netzbetrieb ist Must-run-Kapazität eng mit Spannungshaltung, Frequenzstabilität und Netzengpässen verbunden. Traditionelle Kraftwerke sind synchrone Maschinen. Sie tragen durch ihre rotierende Masse zur Trägheit des Systems bei und können Blindleistung zur Spannungsstützung bereitstellen. Diese Eigenschaften waren lange ein Nebenprodukt des konventionellen Kraftwerksparks. In einem Stromsystem mit vielen Wechselrichtern, also Photovoltaik, Windenergieanlagen und Batteriespeichern, müssen solche Funktionen anders organisiert werden. Der Bedarf verschwindet nicht, aber er muss nicht zwingend an laufende fossile Stromerzeugung gebunden bleiben. Damit verschiebt sich die Frage von der Stromproduktion zur gezielten Bereitstellung technischer Dienste.

Wirtschaftlich erzeugt Must-run-Kapazität mehrere Kostenwirkungen. Sie kann erneuerbare Erzeugung verdrängen, wenn Anlagen abgeregelt werden müssen. Sie kann negative Preise verstärken und damit Investitionssignale verändern. Sie kann Redispatchkosten erhöhen, wenn Kraftwerke aus Netzgründen an einem Ort laufen und andere Anlagen an anderer Stelle heruntergeregelt werden. Sie kann außerdem Systemkosten verdecken, wenn die Nebenleistungen eines laufenden Kraftwerks nicht separat bepreist werden, sondern über Energieerlöse, Netzentgelte oder regulierte Eingriffe indirekt finanziert werden. Wer die Wirkung verstehen will, muss die Regel betrachten, die sie erzeugt: Wird ein technischer Dienst bezahlt, eine Energiemenge vergütet, eine Reserve vorgehalten oder ein Netzengpass behoben?

Im Zusammenhang mit negativen Strompreisen wird Must-run-Kapazität oft als Erklärung verwendet. Das ist sachlich plausibel, aber nicht vollständig. Negative Preise entstehen aus dem Zusammenspiel von Angebot, Nachfrage, Flexibilität, Netzrestriktionen, Förderregeln und Handelsmöglichkeiten. Must-run-Kapazität ist ein wichtiger Baustein dieser Lage, weil sie das kurzfristig absenkbare Angebot verringert. Sie erklärt aber nicht allein, warum Verbraucher nicht stärker reagieren, warum Speicher fehlen, warum Netze überlastet sind oder warum bestimmte Anlagen trotz negativer Preise weiter Erlöse erzielen können. Der Begriff macht eine Bindung auf der Erzeugungsseite sichtbar, ersetzt aber keine Analyse des gesamten Marktdesigns.

Für die Transformation des Stromsystems ist der Abbau unnötiger Must-run-Kapazität eine konkrete Flexibilitätsaufgabe. Dazu gehören technische Nachrüstungen in Kraftwerken, größere Wärmespeicher in Fernwärmesystemen, eine stärkere Elektrifizierung der Wärmeerzeugung, separate Märkte für Systemdienstleistungen, netzbildende Wechselrichter, Speicher und flexiblere Industrieprozesse. Jede Maßnahme verändert eine andere Nebenbedingung. Ein Wärmespeicher löst ein anderes Problem als ein Phasenschieber im Übertragungsnetz oder ein Batteriespeicher für Frequenzstützung. Der gemeinsame Effekt liegt darin, Stromerzeugung weniger oft an Anforderungen zu koppeln, die auch ohne zusätzliche Einspeisung erfüllbar wären.

Must-run-Kapazität beschreibt damit keine bestimmte Kraftwerksart und keinen politischen Makel, sondern eine eingeschränkte Abregelbarkeit von Erzeugungsleistung. Der Begriff ist präzise, wenn er die Ursache der Bindung benennt: technische Mindestlast, Wärmebedarf, Prozessanforderung, Netzstützung, Reserve oder Marktregel. Ohne diese Zuordnung bleibt er unscharf. Richtig verwendet zeigt er, wo das Stromsystem noch Stromproduktion nutzt, um Aufgaben zu erfüllen, die in einem flexibleren System getrennt organisiert werden können.