Location-Based und Market-Based Accounting sind zwei Methoden, mit denen Unternehmen die Treibhausgasemissionen aus eingekauftem Strom in ihrer Klimabilanz ausweisen. Beide Verfahren gehören zur Bilanzierung von Scope-2-Emissionen, also zu Emissionen aus bezogener Energie, die nicht am Standort des Unternehmens selbst entstehen, sondern bei der Erzeugung von Strom, Wärme, Dampf oder Kälte.

Der Unterschied liegt im verwendeten Emissionsfaktor. Location-Based Accounting rechnet den Stromverbrauch mit dem durchschnittlichen Emissionsfaktor des Stromnetzes oder der Region an, in der der Strom verbraucht wird. Market-Based Accounting verwendet dagegen Emissionsfaktoren, die sich aus vertraglichen oder bilanziellen Beschaffungsinstrumenten ergeben, etwa aus Herkunftsnachweisen, Grünstromlieferverträgen oder Power Purchase Agreements. Ein Unternehmen kann deshalb für denselben Stromverbrauch zwei verschiedene Scope-2-Werte berichten.

Die Bezugsgröße ist in der Regel die Kilowattstunde Strom. Emissionen werden dann als Gramm oder Kilogramm CO₂-Äquivalent pro Kilowattstunde angegeben. CO₂-Äquivalent bedeutet, dass neben Kohlendioxid auch andere Treibhausgase einbezogen und auf ihre Klimawirkung umgerechnet werden. Die Berechnung folgt vereinfacht der Form: Stromverbrauch mal Emissionsfaktor. Die methodische Frage lautet daher nicht, ob Strom verbraucht wurde, sondern welcher Emissionsfaktor diesem Verbrauch zugeordnet wird.

Beim Location-Based Accounting stammt dieser Emissionsfaktor aus dem regionalen oder nationalen Strommix. Wer in Deutschland Strom verbraucht, verwendet für diese Perspektive typischerweise einen deutschen Netzmix oder einen methodisch festgelegten regionalen Durchschnitt. Dieser Wert bildet ab, welche Kraftwerke in einem bestimmten Zeitraum insgesamt Strom erzeugt haben und welche Emissionen dabei angefallen sind. Die Methode stellt damit eine Verbindung zwischen einem Standort und dem real betriebenen Stromsystem her.

Market-Based Accounting arbeitet anders. Es nimmt nicht den durchschnittlichen Strommix am Verbrauchsort als Ausgangspunkt, sondern die vertraglich oder bilanziell zugeordnete Stromqualität. Wenn ein Unternehmen Herkunftsnachweise für erneuerbaren Strom erwirbt oder einen Liefervertrag mit bestimmten Eigenschaftsnachweisen hat, kann es unter den Regeln des Greenhouse Gas Protocol einen anderen Emissionsfaktor verwenden. In vielen Fällen wird für erneuerbare Stromprodukte ein sehr niedriger oder nullbasierter Emissionsfaktor angesetzt, sofern die Anforderungen an die Nachweisführung erfüllt sind.

Diese Unterscheidung ist notwendig, weil Strom im Netz physikalisch nicht nach Herkunft getrennt transportiert wird. Elektronen aus Windkraftanlagen, Kohlekraftwerken, Gaskraftwerken oder Photovoltaikanlagen lassen sich am Verbrauchsort nicht auseinanderhalten. Das Stromnetz gleicht Erzeugung und Verbrauch fortlaufend aus. Bilanzielle Zuordnung ersetzt daher keine physikalische Leitung vom Kraftwerk zum Verbraucher. Sie ist ein institutionelles Verfahren, mit dem Eigenschaften von Stromerzeugung handelbar und zurechenbar gemacht werden.

Abgrenzung von Strommix, Herkunftsnachweis und realer Wirkung

Der Strommix beschreibt, aus welchen Erzeugungsarten der Strom in einem Netzgebiet oder Marktgebiet stammt. Er ist eine statistische Größe. Der Herkunftsnachweis ist dagegen ein Zertifikat, das belegt, dass eine bestimmte Menge Strom aus einer bestimmten Erzeugungsanlage stammt, meist aus erneuerbaren Energien. Ein Herkunftsnachweis sagt aber nicht automatisch, dass durch den Kauf dieses Nachweises zusätzliche erneuerbare Erzeugung gebaut wurde.

Diese Abgrenzung ist für Market-Based Accounting zentral. Ein Unternehmen kann bilanziell Grünstrom beziehen, ohne dass sich im selben Moment die physische Stromerzeugung im Netz ändert. Besonders bei handelbaren Herkunftsnachweisen aus bestehenden Anlagen ist die Klimawirkung des Kaufs anders zu bewerten als bei einem langfristigen Stromabnahmevertrag, der die Finanzierung einer neuen Anlage erleichtert. Beide Instrumente können bilanziell relevant sein, aber sie haben unterschiedliche wirtschaftliche Wirkungen.

Auch ein Power Purchase Agreement, häufig als PPA bezeichnet, ist nicht automatisch gleichbedeutend mit zusätzlicher Emissionsminderung. Ein PPA kann eine neue Anlage ermöglichen, Risiken zwischen Betreiber und Abnehmer verteilen und langfristige Erlöse sichern. Es kann aber auch Strom aus einer Anlage betreffen, die ohnehin gebaut oder weiterbetrieben worden wäre. Für die Klimabilanz nach Market-Based-Regeln zählt vor allem, ob die vertraglichen Kriterien erfüllt sind. Für die Frage nach zusätzlicher Klimawirkung muss man Finanzierung, Laufzeit, Anlagenalter, Marktumfeld und regulatorische Förderung betrachten.

Location-Based Accounting vermeidet diese vertragliche Komplexität, blendet dafür aber die Beschaffungsentscheidung des Unternehmens weitgehend aus. Es behandelt eine Kilowattstunde am selben Standort gleich, unabhängig davon, ob das Unternehmen Herkunftsnachweise kauft, einen Direktliefervertrag abschließt oder Standardstrom bezieht. Dadurch eignet sich die Methode gut, um die Emissionsintensität des Stromsystems am Verbrauchsort sichtbar zu machen. Sie eignet sich weniger, um zu zeigen, welche Beschaffungsstrategie ein Unternehmen gewählt hat.

Warum zwei Werte für denselben Stromverbrauch entstehen

Dass zwei verschiedene Scope-2-Werte nebeneinander stehen können, wird häufig als Widerspruch verstanden. Methodisch beschreiben sie jedoch unterschiedliche Zuordnungen. Der location-based Wert beantwortet die Frage, welche durchschnittlichen Emissionen mit dem Stromverbrauch im jeweiligen Netzgebiet verbunden sind. Der market-based Wert beantwortet die Frage, welche Emissionen dem Unternehmen über vertragliche Instrumente zugerechnet werden.

Diese doppelte Berichterstattung kann aufschlussreich sein. Ein Unternehmen mit Standorten in einem kohleintensiven Stromsystem wird im Location-Based Accounting hohe Emissionen ausweisen, selbst wenn es bilanziell Grünstrom beschafft. Umgekehrt kann ein Standort in einem sehr erneuerbaren oder nuklear geprägten Stromsystem niedrige location-based Emissionen haben, obwohl das Unternehmen keine besondere Beschaffungsstrategie verfolgt. Die beiden Werte zeigen daher unterschiedliche Abhängigkeiten: die Abhängigkeit vom örtlichen Stromsystem und die Abhängigkeit von gewählten Marktinstrumenten.

Für die Bewertung von Klimastrategien reicht keine der beiden Perspektiven allein. Location-Based Accounting zeigt, wie stark ein Unternehmen von der Dekarbonisierung des Netzes profitiert oder belastet wird. Market-Based Accounting zeigt, welche vertraglichen Ansprüche es geltend macht. Die Wirkung auf Investitionen in neue Erzeugung, auf den Betrieb fossiler Kraftwerke oder auf die stündliche Deckung des Verbrauchs wird damit noch nicht vollständig beschrieben.

Ein häufiger Fehler besteht darin, einen market-based Scope-2-Wert von null als Beleg für emissionsfreien Stromverbrauch im physikalischen Sinn zu lesen. Wenn ein Unternehmen nachts Strom verbraucht und dafür jährliche Herkunftsnachweise aus Photovoltaikanlagen besitzt, kann die Jahresbilanz formal passen. Im Netz muss der Verbrauch in der Nacht dennoch durch die dann verfügbare Erzeugung gedeckt werden. Der Unterschied zwischen jährlicher Bilanzierung und zeitgleicher Deckung gewinnt an Bedeutung, je höher der Anteil wetterabhängiger erneuerbarer Energien wird.

Damit hängt der Begriff eng mit Stromverbrauch, Leistung, Lastprofil und Residuallast zusammen. Die Kilowattstundenmenge allein sagt wenig darüber aus, wann Strom nachgefragt wird. Für den Betrieb des Stromsystems ist aber relevant, ob Verbrauch in Stunden mit viel Wind- und Solarstrom fällt oder in Stunden, in denen fossile Kraftwerke, Speicher oder Lastverschiebung benötigt werden.

Bedeutung für Unternehmen, Märkte und Regulierung

Für Unternehmen sind Location-Based und Market-Based Accounting Teil der Klimaberichterstattung, der Beschaffungspolitik und häufig auch der Kommunikation gegenüber Kunden, Investoren und Aufsichtsbehörden. Die gewählte Strombeschaffung beeinflusst ausgewiesene Emissionen, Zielerreichung und Vergleichbarkeit mit anderen Unternehmen. Daraus entstehen Anreize, bestimmte Verträge abzuschließen oder Herkunftsnachweise zu kaufen.

Diese Anreize wirken über Märkte. Wenn Nachfrage nach glaubwürdigen Grünstromprodukten steigt, können Preise für Herkunftsnachweise oder langfristige PPAs steigen. Höhere Zahlungsbereitschaft kann Investitionen in erneuerbare Anlagen erleichtern. Die tatsächliche Stärke dieses Effekts hängt jedoch von Knappheit, Förderregeln, Netzanschluss, Genehmigungen und Marktdesign ab. Ein Zertifikatmarkt ohne Knappheit erzeugt andere Investitionssignale als ein langfristiger Vertrag für eine neue Anlage in einem Gebiet mit hohem Bedarf an erneuerbarer Erzeugung.

Regulatorisch spielt die Qualität der Nachweise eine große Rolle. Herkunftsnachweise sollen Doppelzählung verhindern. Dieselbe erneuerbare Kilowattstunde darf nicht mehreren Verbrauchern zugerechnet werden. In Europa gibt es dafür Registersysteme, Entwertungspflichten und Regeln zur Stromkennzeichnung. Ohne solche Institutionen wäre Market-Based Accounting kaum belastbar, weil unklar bliebe, wer welche Stromqualität beanspruchen darf.

Zugleich entstehen Abgrenzungsprobleme. Ein Unternehmen kann seinen market-based Wert stark senken, während die Emissionen des gesamten Stromsystems kurzfristig unverändert bleiben. Das kann sachlich korrekt berichtet sein und dennoch kommunikativ missverstanden werden. Umgekehrt kann ein Unternehmen in einem Land mit emissionsarmem Strommix niedrige location-based Werte haben, ohne selbst zur Dekarbonisierung beigetragen zu haben. Beide Fälle zeigen, dass Bilanzwerte keine vollständige Wirkungsanalyse ersetzen.

Für den Vergleich zwischen Unternehmen ist außerdem die Systemgrenze wichtig. Scope 2 betrifft eingekauften Strom und andere bezogene Energieformen. Emissionen aus eigenen Kraftwerken können unter Scope 1 fallen. Emissionen entlang der Lieferkette gehören zu Scope 3. Wer Location-Based und Market-Based Accounting mit einer Gesamtklimabilanz gleichsetzt, vermischt unterschiedliche Bilanzebenen. Besonders bei energieintensiven Unternehmen kann der Strombezug zwar ein großer Posten sein, aber nicht zwingend der größte.

Typische Fehlinterpretationen

Eine verbreitete Verkürzung lautet, Market-Based Accounting bilde die „wahre“ Klimawirkung der Strombeschaffung ab. Das Verfahren bildet eine regelgebundene Zuordnung ab. Diese Zuordnung kann für Vergleichbarkeit und Verantwortung hilfreich sein, sie beantwortet aber nicht automatisch, ob zusätzliche erneuerbare Erzeugung entstanden ist, ob fossile Kraftwerke seltener laufen oder ob der Verbrauch zeitlich zum erneuerbaren Angebot passt.

Die Gegenverkürzung lautet, nur Location-Based Accounting sei ehrlich, weil es den physischen Netzstrom abbildet. Auch diese Aussage ist zu grob. Location-Based Accounting ignoriert bewusst Marktinstrumente, die reale Finanzierungs- und Nachfragewirkungen haben können. Wenn Unternehmen langfristige Verträge abschließen, Risiken übernehmen oder neue Anlagen absichern, wird das im reinen Netzmix nicht sichtbar. Der location-based Wert bleibt für den Standort richtig, aber er beschreibt nicht die Beschaffungsbeziehung.

Ein weiterer Fehler besteht darin, Grünstromtarif, Herkunftsnachweis und zusätzliche Dekarbonisierung gleichzusetzen. Ein Grünstromtarif kann auf Herkunftsnachweisen beruhen, auf Direktlieferverträgen, auf Lieferantenportfolios oder auf Mischformen. Die Aussagekraft hängt von den zugrunde liegenden Regeln ab. Bei anspruchsvolleren Ansätzen wird zunehmend gefragt, ob Stromverbrauch stündlich oder zumindest zeitlich genauer mit erneuerbarer Erzeugung übereinstimmt. Solche Ansätze gehen über die klassische jährliche Scope-2-Bilanz hinaus und sind eher mit Fragen der Flexibilität, Speicherbewirtschaftung und Laststeuerung verbunden.

Location-Based und Market-Based Accounting machen unterschiedliche Teile derselben Realität sichtbar. Das eine Verfahren ordnet den Stromverbrauch dem durchschnittlichen Emissionsprofil des Netzes zu. Das andere Verfahren ordnet ihm vertraglich nachgewiesene Stromqualitäten zu. Für belastbare Aussagen über Klimawirkung, Beschaffungsverantwortung und Beitrag zur Transformation müssen beide Werte zusammen mit Zeitpunkt des Verbrauchs, Art des Nachweises, zusätzlicher Erzeugung und den Regeln des jeweiligen Strommarkts gelesen werden.