Einspeisemanagement bezeichnet Eingriffe in die Einspeisung von Stromerzeugungsanlagen, wenn der Netzbetrieb sonst gefährdet wäre. Eine Anlage kann technisch Strom erzeugen, speist aber zeitweise weniger oder gar nicht ein, weil das Netz an dieser Stelle, zu diesem Zeitpunkt oder unter den geltenden Sicherheitsregeln nicht die volle Einspeisung aufnehmen kann. Betroffen sind häufig Windenergieanlagen und Photovoltaikanlagen, grundsätzlich können aber auch andere Erzeugungsanlagen in Maßnahmen des Engpassmanagements einbezogen werden.
Gemessen wird Einspeisemanagement auf zwei Ebenen. Die reduzierte Einspeiseleistung wird in Kilowatt, Megawatt oder Gigawatt beschrieben. Die dadurch nicht eingespeiste Energiemenge wird in Kilowattstunden, Megawattstunden oder Gigawattstunden ausgewiesen. Diese Unterscheidung ist wichtig: Eine kurzzeitige Begrenzung hoher Leistung kann für den Netzbetrieb relevant sein, auch wenn die verlorene Energiemenge gering bleibt. Umgekehrt kann eine über viele Stunden wiederkehrende Abregelung erhebliche Energiemengen betreffen, selbst wenn jede einzelne Maßnahme unspektakulär wirkt. Wer Einspeisemanagement beurteilen will, muss deshalb sowohl die Leistungsspitzen als auch die abgeregelte Arbeit betrachten.
Der bekannteste praktische Fall ist die Abregelung. Eine Windenergieanlage steht dann nicht still, weil kein Wind weht oder weil sie defekt ist, sondern weil ihre Einspeisung begrenzt wurde. Bei Photovoltaikanlagen kann die Wirkleistung ebenfalls reduziert werden, obwohl Sonneneinstrahlung vorhanden ist. Die technische Ursache liegt meist nicht in der Anlage, sondern in Netzrestriktionen: Leitungen dürfen thermisch nicht überlastet werden, Spannungsbänder müssen eingehalten werden, Betriebsmittel wie Transformatoren haben Belastungsgrenzen, und das Netz muss auch nach dem Ausfall eines wichtigen Betriebsmittels noch sicher betrieben werden können. Diese sogenannte n-1-Sicherheit begrenzt nutzbare Netzkapazität stärker, als es eine rein statische Betrachtung der Leitungsauslastung vermuten lässt.
Von Redispatch muss Einspeisemanagement sauber abgegrenzt werden, auch wenn beide Begriffe in der Praxis eng zusammenhängen. Redispatch verändert den Einsatz von Erzeugungsanlagen, Speichern oder flexiblen Lasten, damit sich Stromflüsse im Netz anders verteilen. Klassisch wird an einer Stelle Erzeugung reduziert und an einer anderen Stelle erhöht, um einen Netzengpass zu entlasten. Einspeisemanagement beschreibt enger die Begrenzung der Einspeisung einzelner Anlagen oder Anlagengruppen. Seit der Reform zum Redispatch 2.0 werden viele frühere Einspeisemanagement-Maßnahmen organisatorisch in ein erweitertes Redispatch-Regime einbezogen. Der alte Begriff bleibt dennoch verständlich, weil er genau den sichtbaren Vorgang benennt: Strom, der erzeugt werden könnte, wird aus Netzgründen nicht eingespeist.
Einspeisemanagement ist auch nicht dasselbe wie ein marktwirtschaftliches Abschalten wegen niedriger oder negativer Strompreise. Wenn ein Betreiber seine Anlage aus wirtschaftlichen Gründen reduziert, etwa weil die Direktvermarktung bei negativen Preisen keine Erlöse bringt oder Förderansprüche entfallen, handelt es sich um eine Marktreaktion. Einspeisemanagement beruht dagegen auf einer Anweisung oder Vorgabe des Netzbetreibers zur Wahrung der Netzsicherheit. Für die Bewertung der Energiewende macht diese Unterscheidung einen erheblichen Unterschied. Im einen Fall zeigt sich ein Preis- und Anreizproblem, im anderen Fall eine Netz- oder Betriebsrestriktion.
Institutionell liegt Einspeisemanagement bei den Netzbetreibern. Sie tragen die Verantwortung, das Netz innerhalb zulässiger Grenzen zu betreiben. Je nach Spannungsebene können Verteilnetzbetreiber oder Übertragungsnetzbetreiber betroffen sein. Viele erneuerbare Anlagen speisen in Verteilnetze ein, während große Lastflüsse und überregionale Engpässe im Übertragungsnetz entstehen. Daraus folgt eine Koordinationsaufgabe: Ein lokaler Eingriff im Verteilnetz kann überregionale Wirkungen haben, und ein Engpass im Übertragungsnetz kann Maßnahmen bei vielen dezentralen Anlagen erforderlich machen. Einspeisemanagement ist deshalb kein rein technischer Schaltvorgang, sondern Teil einer geregelten Betriebsführung mit Meldepflichten, Prognosen, Entschädigungsregeln und Verantwortlichkeiten.
Wirtschaftlich ist die abgeregelte Energiemenge nicht kostenlos, auch wenn kein Strom geliefert wird. Betreiber erneuerbarer Anlagen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung für Ausfallarbeit. Diese Kosten werden über Netzentgelte oder andere Mechanismen letztlich von Stromverbrauchern getragen. Gleichzeitig wäre es ebenfalls teuer, jedes Netz so auszubauen, dass keine einzige Einspeisespitze jemals begrenzt werden muss. Ein Netz, das für wenige Stunden im Jahr vollständig dimensioniert wird, kann höhere Gesamtkosten verursachen als ein Netz, das seltene Spitzen abregelt. Die sinnvolle Frage lautet daher nicht, ob jede Abregelung vermieden werden muss. Zu prüfen ist, ab welchem Umfang Einspeisemanagement auf dauerhafte Engpässe, unpassende Standortsignale, verzögerten Netzausbau oder fehlende Flexibilität hinweist.
Ein häufiges Missverständnis besteht darin, abgeregelter Strom sei ein Beleg für eine grundsätzlich zu hohe Menge erneuerbarer Energien. Diese Deutung vermischt Erzeugungskapazität, Netzkapazität und zeitlichen Verbrauch. Wenn Windstrom in einer Region abgeregelt wird, kann gleichzeitig in einer anderen Region ein konventionelles Kraftwerk laufen, weil der Strom nicht dorthin transportiert werden kann oder weil bestimmte Kraftwerke aus Gründen der Netzstabilität benötigt werden. Das Problem liegt dann nicht in einer abstrakten Stromüberproduktion, sondern in der räumlichen und zeitlichen Zuordnung von Einspeisung, Verbrauch, Netzkapazität und Betriebsanforderungen.
Ebenso verkürzt ist die Vorstellung, Einspeisemanagement lasse sich allein durch mehr Speicher beseitigen. Speicher können helfen, wenn sie am passenden Ort angeschlossen sind, ausreichende Leistung und Kapazität haben und so betrieben werden, dass sie Engpässe tatsächlich entlasten. Ein Batteriespeicher hinter einem bereits überlasteten Netzabschnitt löst den Engpass nur, wenn er in den kritischen Stunden aufnimmt und nicht selbst zusätzliche Lastflüsse verursacht. Größere Speicher, Elektrolyseure, Wärmepumpen, Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und industrielle Lastverschiebung können Einspeisemanagement reduzieren, wenn ihre Steuerung netzdienlich möglich ist und die Marktregeln dieses Verhalten honorieren. Ohne passende Anreize kann Flexibilität auch dort verbrauchen oder einspeisen, wo sie den Netzbetrieb nicht verbessert.
Für den Ausbau erneuerbarer Energien hat Einspeisemanagement eine doppelte Aussagekraft. Geringe, gelegentliche Abregelung kann ein Zeichen dafür sein, dass Netz und Erzeugungspark nicht auf seltene Extremstunden überdimensioniert werden. Häufige und umfangreiche Abregelung zeigt dagegen, dass nutzbare erneuerbare Energie nicht beim Verbrauch ankommt. Dann entstehen höhere Systemkosten, weil Anlagen vergütet, Netze belastet und zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen erforderlich werden, ohne dass die mögliche Strommenge vollständig genutzt wird. Besonders relevant wird dies bei Regionen mit starkem Windenergieausbau, bei schnellen Photovoltaik-Zuwächsen in Niederspannungs- und Mittelspannungsnetzen sowie bei verzögertem Ausbau von Übertragungsleitungen.
Einspeisemanagement macht außerdem sichtbar, dass die Energiewende nicht nur aus dem Zubau von Erzeugungsanlagen besteht. Hohe installierte Leistung erneuerbarer Anlagen erhöht die mögliche Stromproduktion, aber sie garantiert noch keine vollständige Nutzung zu jeder Stunde. Dafür müssen Netzplanung, Anschlussregeln, Betriebsführung, Prognosequalität, Flexibilitätsmärkte, Speicherstandorte und Verbrauchssteuerung zusammenpassen. Der Begriff verbindet damit technische Fragen des Netzbetriebs mit wirtschaftlichen Fragen der Kostenverteilung und institutionellen Fragen der Zuständigkeit.
Von Flexibilität unterscheidet sich Einspeisemanagement durch die Richtung der Anpassung. Flexibilität bezeichnet allgemein die Fähigkeit, Einspeisung oder Verbrauch zeitlich anzupassen. Einspeisemanagement ist eine konkrete netzbetriebliche Maßnahme, meist eine Begrenzung. Von Residuallast ist der Begriff ebenfalls zu trennen. Die Residuallast beschreibt, wie viel Strombedarf nach Abzug der Einspeisung aus Wind und Sonne noch durch steuerbare Erzeugung, Speicher oder Importe gedeckt werden muss. Einspeisemanagement verändert diese Einspeisung aus Netzgründen und kann damit die tatsächlich wirksame Residuallast erhöhen, obwohl erneuerbare Energie verfügbar gewesen wäre.
Präzise verwendet beschreibt Einspeisemanagement also keinen Fehler einzelner Anlagen und keinen pauschalen Überschuss an erneuerbarem Strom. Es bezeichnet den geregelten Eingriff in Einspeisung, wenn Netzgrenzen, Sicherheitsanforderungen oder Koordinationsprobleme den Transport oder die Aufnahme der möglichen Stromproduktion begrenzen. Der Begriff wird besonders aussagekräftig, wenn er mit Ort, Dauer, Leistung, abgeregelter Energiemenge, Ursache und Kosten verbunden wird. Erst dann zeigt er, ob eine Maßnahme normale Betriebsführung ist oder ob ein wiederkehrender Engpass im Stromsystem sichtbar wird.