Der Eigenbedarf eines Kraftwerks ist die elektrische Energie, die eine Kraftwerksanlage für ihren eigenen Betrieb benötigt. Sie wird von der im Generator erzeugten Bruttostrommenge abgezogen, bevor die tatsächlich ins Netz eingespeiste oder an externe Verbraucher gelieferte Strommenge bestimmt wird. Zum Eigenbedarf gehören unter anderem Speisewasserpumpen, Kühlwasserpumpen, Gebläse, Förderbänder, Brennstoffaufbereitung, Rauchgasreinigung, Leittechnik, Umrichter, Transformatorenhilfsanlagen, Beleuchtung, Druckluftversorgung und weitere Hilfsaggregate.
Gemessen wird der Eigenbedarf als Energiemenge, meist in Kilowattstunden, Megawattstunden oder Gigawattstunden. Für den Betrieb eines Kraftwerks ist außerdem die momentane Eigenbedarfsleistung relevant, also die elektrische Leistung, die Hilfssysteme zu einem bestimmten Zeitpunkt aufnehmen. Häufig wird der Eigenbedarf als Anteil an der Bruttostromerzeugung angegeben. Ein Kraftwerk, das brutto 1.000 Megawattstunden erzeugt und davon 60 Megawattstunden selbst verbraucht, hat eine Nettostromerzeugung von 940 Megawattstunden und einen Eigenbedarfsanteil von sechs Prozent.
Die Unterscheidung zwischen Bruttostromerzeugung und Nettostromerzeugung ist für Kraftwerksvergleiche zentral. Die Bruttostromerzeugung beschreibt, was am Generator entsteht. Die Nettostromerzeugung beschreibt, was nach Abzug des Eigenbedarfs tatsächlich für das Stromsystem bereitsteht. Für Versorgung, Bilanzierung, Erlöse und Netzbetrieb ist der Nettowert in vielen Zusammenhängen aussagekräftiger, weil nur diese Energiemenge außerhalb der Anlage genutzt werden kann.
Der Eigenbedarf ist nicht mit Netzverlusten zu verwechseln. Netzverluste entstehen beim Transport und bei der Verteilung elektrischer Energie über Leitungen, Transformatoren und Schaltanlagen des Stromnetzes. Der Eigenbedarf entsteht innerhalb der Kraftwerksanlage oder in unmittelbar zugeordneten Nebenanlagen. Ebenso ist er vom allgemeinen Stromverbrauch eines Kraftwerksstandorts abzugrenzen, etwa Verwaltungsgebäuden, Werkstätten oder externen Betriebsbereichen, sofern diese nicht Teil der Stromerzeugungsanlage sind. In der Praxis hängt die genaue Zuordnung von Messkonzepten, statistischen Regeln und vertraglichen Abgrenzungen ab.
Auch der Begriff Eigenverbrauch kann in eine falsche Richtung führen. Bei Photovoltaikanlagen auf Gebäuden bezeichnet Eigenverbrauch meist den Strom, den ein Anlagenbetreiber selbst nutzt, statt ihn ins öffentliche Netz einzuspeisen. Beim Eigenbedarf eines Kraftwerks geht es dagegen um Hilfsenergie, die erforderlich ist, damit die Anlage überhaupt Strom erzeugen, regeln, kühlen, reinigen oder sicher abschalten kann. Ein Industriebetrieb, der Strom aus seinem eigenen Kraftwerk für seine Produktion nutzt, verbraucht diesen Strom nicht als Kraftwerks-Eigenbedarf, sondern als betriebliche Last außerhalb der Stromerzeugungsanlage.
Wie hoch der Eigenbedarf ist, hängt stark von der Technologie ab. Dampfkraftwerke benötigen erhebliche Hilfsenergie für Wasser-Dampf-Kreislauf, Kühlung, Brennstofflogistik und Abgasbehandlung. Kohlekraftwerke haben beispielsweise Eigenbedarf für Kohlemühlen, Förderanlagen, Entstaubung, Entschwefelung und Entstickung. Kernkraftwerke benötigen elektrische Energie für Kühlkreisläufe, Sicherheitssysteme, Pumpen und Leittechnik, auch nach einer Abschaltung. Gaskraftwerke haben meist geringere Eigenbedarfsanteile, benötigen aber ebenfalls Hilfssysteme für Verdichtung, Schmierung, Kühlung, Brennstoffversorgung und Steuerung. Windenergie- und Photovoltaikanlagen haben im Vergleich meist niedrige Eigenbedarfe, etwa für Steuerung, Nachführung, Wechselrichter, Heizung, Kühlung oder Kommunikation, aber auch dort verschwindet der Eigenbedarf nicht vollständig.
Der Eigenbedarf wirkt sich auf den elektrischen Wirkungsgrad aus, sobald der Wirkungsgrad auf Nettobasis betrachtet wird. Ein Kraftwerk kann am Generator eine bestimmte Umwandlungseffizienz erreichen, liefert aber wegen seines Eigenbedarfs weniger nutzbare elektrische Energie nach außen. Für Brennstoffverbrauch, spezifische Emissionen und Wirtschaftlichkeit ist daher die Nettoerzeugung oft die passendere Bezugsgröße. Wird der Eigenbedarf nicht sauber berücksichtigt, erscheinen Kraftwerke effizienter, als sie für das Stromsystem tatsächlich sind.
Diese Abgrenzung betrifft auch die installierte Leistung. Ein Kraftwerksblock kann eine Bruttoleistung von 1.000 Megawatt haben, während nach Abzug des Eigenbedarfs nur 930 oder 950 Megawatt netto am Netzanschlusspunkt bereitstehen. Für Kraftwerksstatistiken, Versorgungssicherheitsrechnungen und Kapazitätsbewertungen ist relevant, ob Brutto- oder Nettoleistung angegeben wird. Eine Strombilanz, die Bruttoleistung addiert, überschätzt die verfügbare Leistung, wenn sie den Eigenbedarf nicht gesondert abzieht.
Besonders sichtbar wird der Eigenbedarf in Betriebszuständen, die nicht der Volllast entsprechen. Beim Anfahren eines Kraftwerks können Hilfssysteme Strom benötigen, bevor der Generator selbst Strom liefert. Diese Energie kommt dann aus dem Netz, aus einem Hilfskessel, aus Batteriesystemen, aus Dieselaggregaten oder aus anderen Kraftwerksblöcken am Standort. Auch im Stillstand kann Eigenbedarf anfallen, etwa für Frostschutz, Überwachung, Schmierung, Kühlung oder sicherheitstechnische Systeme. Bei bestimmten Anlagen ist der Strombedarf nach dem Abschalten technisch unvermeidlich, weil Wärme abgeführt oder Systeme kontrolliert in einen sicheren Zustand gebracht werden müssen.
Damit berührt der Eigenbedarf Fragen der Versorgungssicherheit. Ein Kraftwerk ist nicht allein durch Brennstoffvorrat und Generatorleistung einsatzfähig. Es braucht funktionierende Hilfssysteme, eine gesicherte Stromversorgung dieser Hilfssysteme und klare Betriebsverfahren für Störungen. Bei einem Netzausfall können viele Kraftwerke nicht ohne externe Stromversorgung wieder starten. Schwarzstartfähige Anlagen sind deshalb technisch besonders ausgestattet: Sie können ohne vorhandenes Verbundnetz die eigene Hilfsenergie bereitstellen und anschließend weitere Netzteile oder Kraftwerke versorgen. Der Eigenbedarf ist in solchen Situationen keine Nebenrechnung, sondern eine Bedingung für die Wiederherstellung des Netzbetriebs.
Wirtschaftlich beeinflusst der Eigenbedarf die Kostenrechnung eines Kraftwerks. Strom, der im Kraftwerk selbst benötigt wird, kann nicht verkauft werden. Gleichzeitig verursacht er Brennstoffverbrauch, Verschleiß und gegebenenfalls Emissionen. Bei fossilen Kraftwerken erhöht ein hoher Eigenbedarf die Brennstoffmenge je netto gelieferter Kilowattstunde. Bei Anlagen mit Abgasreinigung kann eine Umweltauflage den Eigenbedarf erhöhen, obwohl sie Schadstoffemissionen senkt. Wer nur den Eigenbedarfsanteil betrachtet, ohne die Funktion der Hilfsanlage zu kennen, kann daher technische Qualität falsch bewerten. Eine Rauchgasentschwefelung benötigt Strom, erfüllt aber eine klare umweltrechtliche und gesundheitliche Funktion.
Institutionell hängt der Begriff an Messstellen, Bilanzierungsregeln und Berichtspflichten. In Stromstatistiken muss festgelegt werden, ob Erzeugungsmengen brutto oder netto gemeldet werden. Im Markt ist relevant, welche Mengen eingespeist, verkauft oder bilanziell einem Bilanzkreis zugeordnet werden. Am Netzanschlusspunkt wird in der Regel die Nettoeinspeisung sichtbar, während innerhalb des Kraftwerks weitere Messungen nötig sind, um Bruttoerzeugung und Eigenbedarf zu bestimmen. Aus dieser Messordnung folgt, welche Kosten, Erlöse und Abgaben einer Anlage zugerechnet werden und welche Mengen in öffentlichen Statistiken erscheinen.
Eine häufige Verkürzung besteht darin, den Eigenbedarf als bloße technische Randgröße zu behandeln. Für einzelne Kraftwerksblöcke mag der Anteil im Vergleich zur Bruttoerzeugung klein wirken. In einem Stromsystem mit vielen Erzeugungsanlagen, Reservekraftwerken, häufigeren Teillastzuständen und steigenden Anforderungen an Regelbarkeit kann die genaue Nettoverfügbarkeit jedoch relevant werden. Besonders bei Kapazitätsangaben, Lastdeckungsrechnungen und Szenarien zur Versorgungssicherheit entscheidet die Systemgrenze darüber, ob rechnerisch genügend Leistung vorhanden ist oder ob ein Teil davon bereits innerhalb der Erzeugungsanlage gebunden ist.
Der Eigenbedarf erklärt aber nicht allein, ob ein Kraftwerk systemdienlich, wirtschaftlich oder klimaverträglich ist. Er beschreibt eine interne elektrische Hilfsenergiemenge. Für eine vollständige Bewertung müssen Brennstoff, Wirkungsgrad, Emissionen, Flexibilität, Verfügbarkeit, Anfahrverhalten, Mindestlast, Netzanschluss und Marktregeln hinzukommen. Ein Kraftwerk mit niedrigem Eigenbedarf kann wegen schlechter Regelbarkeit problematisch sein. Ein Kraftwerk mit höherem Eigenbedarf kann wegen hoher Verfügbarkeit oder wichtiger Systemdienstleistungen eine relevante Rolle spielen. Der Begriff liefert eine präzise technische Korrektur, ersetzt aber keine Gesamtbewertung.
Der Eigenbedarf eines Kraftwerks macht sichtbar, dass Erzeugung nicht identisch mit nutzbarer Lieferung ist. Zwischen Generator und Stromsystem liegen Hilfsprozesse, Sicherheitsanforderungen und Messgrenzen. Wer Kraftwerksleistung, Wirkungsgrad oder Strommengen vergleicht, muss deshalb angeben, ob brutto oder netto gerechnet wird und welche Verbräuche innerhalb der Anlage abgezogen wurden. Nur dann beschreibt die Zahl nicht nur die Produktion im Kraftwerk, sondern den Beitrag, der außerhalb des Kraftwerks tatsächlich verfügbar ist.