excerpt: Das „Regierungsprogramm“ der AfD Sachsen-Anhalt verspricht billige Energie und Versorgungssicherheit. In Wahrheit ist es eine Rechnung mit fehlenden Spalten: Förderkosten werden gestrichen, fossile Folgekosten ausgeblendet, alte Abhängigkeiten wiederbelebt. Bezahlen sollen später Kommunen, Haushalte und Unternehmen, denen man heute billige Energie verspricht.

Zurück in die Abhängigkeit

Das „Regierungsprogramm“ der AfD Sachsen-Anhalt

Ich bin gestern über das „Regierungsprogramm“ der AfD Sachsen-Anhalt im Bearbeitungsstand vom 5. März 2026 gestolpert und habe mir den Abschnitt „Energiepolitik“ genauer angeschaut. Nachdem meine Augen aufgehört hatten zu bluten, blieb vor allem ein Eindruck: Dieser Entwurf ist kein Plan für Energiepolitik. Er ist eine Abrissskizze für alles, was ein modernes Energiesystem braucht.

Er verspricht niedrigere Preise, Versorgungssicherheit und industrielle Stärke. Tatsächlich liefert er den Abbruch von Klimaschutz, Ausbau, Förderung, Planung und institutioneller Facharbeit. Zurück sollen Kohle, Gas, russische Lieferabhängigkeiten und die Illusion, man könne ein Industrieland mit den Rezepten von gestern durch die Krisen von morgen bringen. Dazu kommen symbolische Bundesratsforderungen zu Themen, die Sachsen-Anhalt gar nicht allein entscheiden kann: Pariser Klimaabkommen, EU-Emissionshandel, Green Deal, Nord Stream, Kernenergie, Verbrennerregulierung und energiepolitische Sanktionen liegen weit außerhalb unmittelbarer Landeszuständigkeit.

Gerade deshalb lohnt ein genauerer Blick. Denn der Entwurf zeigt nicht nur, was die AfD energiepolitisch behauptet. Er zeigt auch, wie sie rechnet: sichtbare Zuschüsse werden skandalisiert, fossile Folgekosten verschwinden aus der Bilanz, wissenschaftliche Institutionen werden politisch markiert und spätere Kosten auf Kommunen, Haushalte, Industrie und kommende Generationen abgeschoben.

Die Grundlogik: sichtbare Kosten streichen, unsichtbare Kosten verschieben

Die Selbstbeschreibung des Entwurfs lautet: niedrigere Preise, mehr Versorgungssicherheit, Schutz der Bürger und Wiederaufbau industrieller Stärke. Diese Beschreibung lässt aus, an welcher Stelle Energiepreise entstehen. Haushaltsstrompreise setzen sich aus Beschaffung, Netzentgelten, Steuern, Abgaben und Vertrieb zusammen; Industriestrompreise hängen zusätzlich von Lastprofilen, langfristigen Lieferverträgen, Netzentgeltprivilegien, Börsenpreisen und internationalen Gaspreisen ab. Wer einzelne Förderposten streicht, senkt deshalb nicht automatisch den Endpreis. Er kann auch Investitionen abbrechen, Netzausbau verzögern und Ersatzkapazitäten verteuern.

Der Entwurf arbeitet mit einem einfachen Kostenschnitt: Sichtbare Zuschüsse sollen verschwinden, unsichtbare Folgekosten bleiben außerhalb der Rechnung. Bei erneuerbaren Energien werden Förderung, Planung und Netzintegration als Belastung markiert. Bei Kohle, Gas und Kernenergie bleiben Brennstoffabhängigkeit, CO₂-Kosten, Altlasten, Sicherheitsanforderungen, Rückbau, Importpreise, geopolitische Risiken und lange Vorlaufzeiten weitgehend unbilanziert. Dadurch entsteht kein marktwirtschaftlicher Energiemix, sondern eine selektive Kostenrechnung zugunsten alter Technologien.

Strompreise entstehen nicht im Parteiprogramm

Beim ersten Punkt, der Streichung von Subventionen und dem Ende des Einspeisevorrangs, wird der Marktbegriff falsch eingesetzt. Strommärkte funktionieren nicht wie gewöhnliche Gütermärkte, weil Strom jederzeit im Gleichgewicht von Erzeugung und Verbrauch stehen muss und weil Netze natürliche Engpässe haben. Der Einspeisevorrang für erneuerbare Energien folgt aus ihren niedrigen Grenzkosten und aus gesetzlichen Ausbauzielen; er ist nicht bloß ein Privileg einzelner Betreiber. Eine abrupte Abschaffung würde Bestandsanlagen rechtlich schützen müssen, neue Investitionen verteuern und den Ersatz fossiler Erzeugung verzögern. Für Verbraucher kann daraus ein höherer Preis entstehen, wenn günstige erneuerbare Einspeisung durch teurere fossile Kraftwerke ersetzt wird.

Die Absenkung der Stromsteuer auf den EU-Mindestwert kann Haushalte kurzfristig entlasten. Der Mechanismus bleibt aber begrenzt, weil die Stromsteuer nur einen Teil des Endpreises bildet. Netzentgelte, Beschaffungspreise und Umlagen werden dadurch nicht gesenkt. Zugleich fehlen dem Staat Einnahmen, die an anderer Stelle ersetzt oder eingespart werden müssen. Eine sozial wirksame Entlastung müsste erklären, ob sie über den Haushalt finanziert wird, ob sie gezielt an niedrige Einkommen geht oder ob sie auch Haushalte mit sehr hohem Verbrauch gleichermaßen begünstigt.

Markt-Rhetorik gegen Marktrealität

Die Abschaffung der Landesenergieagentur spart im Haushalt einen sichtbaren Posten, beseitigt aber auch Beratungs- und Koordinationskapazität. Kommunen, kleine Unternehmen und Gebäudeeigentümer verfügen oft nicht über eigene Fachabteilungen für Fördermittel, Sanierungsplanung, kommunale Wärmeplanung oder Energieeffizienz. Wenn diese Stelle wegfällt, verschwinden die Aufgaben nicht. Sie wandern zu Kommunalverwaltungen, privaten Beratern oder bleiben liegen. Für finanzschwache Gemeinden bedeutet das weniger Zugang zu Förderprogrammen und weniger Verhandlungsmacht gegenüber Projektierern und Netzbetreibern.

Das Akzeptanzgesetz wird im Entwurf als Erpressungsinstrument beschrieben. Tatsächlich adressieren Beteiligungsregeln ein reales Problem: Standortgemeinden tragen Sicht-, Flächen- und Konfliktkosten von Energieanlagen, während der Stromnutzen räumlich weiter verteilt wird. Zahlungen an Kommunen können diese Asymmetrie nicht auflösen, aber sie machen einen Teil des lokalen Nutzens sichtbar. Eine Abschaffung nähme Gemeinden Einnahmemöglichkeiten, ohne ihnen automatisch mehr Planungshoheit zu geben. Konflikte um Wind- und Solarflächen würden dadurch nicht verschwinden, sondern in Genehmigungsverfahren, Klagen und kommunale Blockaden verlagert.

Wärme, Wind und Solar: Planung durch Blockade ersetzen

Die Forderung nach Abschaffung von Wärmeplanung und Gebäudeenergiegesetz behandelt Heizungen als reine Privatentscheidung. Wärmeversorgung ist aber an Netze, Gebäudezustand, kommunale Infrastruktur und langfristige Investitionen gebunden. Eine Kommune muss wissen, ob ein Quartier künftig ein Wärmenetz erhalten kann, ob Gasnetze weiter betrieben werden oder ob dezentrale Lösungen wahrscheinlicher sind. Ohne Wärmeplanung investieren Eigentümer in Anlagen mit zwanzigjähriger Laufzeit, ohne zu wissen, ob der Brennstoff, das Netz oder die Regulierung dazu passen. Die Streichung von Wärmepumpenförderung trifft besonders Haushalte, die hohe Anfangskosten nicht vorfinanzieren können, obwohl sie später geringere Betriebskosten erzielen könnten.

Ein Windkraftmoratorium hätte eine klare praktische Wirkung: Es würde neue Genehmigungen blockieren und Sachsen-Anhalt in Konflikt mit Bundesvorgaben zum Flächenausbau bringen. Windkraft ist nicht grundlastfähig im klassischen Sinn, aber das ist nicht der Maßstab eines modernen Stromsystems. Entscheidend für Versorgung ist die Kombination aus Erzeugungsprofilen, Netzen, Speichern, flexibler Nachfrage und gesicherter Leistung. Die im Entwurf genannten Umwelt- und Gesundheitsrisiken werden in Genehmigungsverfahren bereits geprüft. Ein pauschales Moratorium ersetzt Prüfung durch Vorfestlegung und nimmt Investoren Planungssicherheit.

Bei Solarparks benennt der Entwurf einen echten Flächenkonflikt, zieht daraus aber eine zu starre Folgerung. Landwirtschaftliche Flächen sind nicht gleichartig; ertragsschwache Flächen, Agri-Photovoltaik, Randstreifen, Konversionsflächen und biodiversitätsfördernde Anlagen unterscheiden sich deutlich. Dachflächen und bereits versiegelte Flächen sollten bevorzugt genutzt werden, reichen aber nicht automatisch für den benötigten Ausbau. Eine pauschale Ablehnung großflächiger Anlagen schützt nicht zwingend gute Böden. Sie kann auch dazu führen, dass Gemeinden Einnahmen verlieren, Netzanschlüsse ungenutzt bleiben und Stromerzeugung an weniger geeignete Standorte ausweicht.

Die Sicherstellung der Rückbaufinanzierung für stillgelegte Wind- und Solaranlagen ist einer der wenigen Punkte, die als ordnungspolitisches Anliegen tragfähig sind. Betreiber sollten Rückbaukosten nicht auf Grundstückseigentümer oder öffentliche Haushalte abwälzen können. Der relevante Mechanismus ist aber nicht die politische Ankündigung, sondern die konkrete Ausgestaltung: Sicherheitsleistungen, Bürgschaften, Rückstellungen, Zuständigkeit der Genehmigungsbehörden und regelmäßige Anpassung an reale Rückbaukosten. Wenn Rückbaupflichten als Blockadeinstrument statt als Haftungsregel eingesetzt werden, verlieren sie ihren sachlichen Zweck.

Wasserstoff, Blackout und industrielle Wirklichkeit

Die Ablehnung der grünen Wasserstoffstrategie unterschätzt die Rolle von Wasserstoff in bestimmten Industrien. Grüner Wasserstoff ist für allgemeine Stromerzeugung teuer und knapp; für Chemie, Raffinerien, Stahl, Hochtemperaturprozesse und Speicherfunktionen kann er dennoch relevant werden, weil dort direkte Elektrifizierung nicht immer ausreicht. Netze und Elektrolysekapazitäten haben lange Vorlaufzeiten. Wer Landesinitiativen und Förderprogramme abrupt beendet, spart kurzfristig Haushaltsmittel, kann aber Bundes- und EU-Mittel, industrielle Pilotprojekte und Standortoptionen verlieren. Für Unternehmen entsteht das Signal, dass Infrastrukturentscheidungen nach Regierungswechseln wieder aufgehoben werden.

Blackout-Vorsorge ist eine legitime staatliche Aufgabe. Krankenhäuser, Wasserwerke, Leitstellen, Pflegeeinrichtungen und Katastrophenschutz brauchen Notstrom, Treibstofflogistik, Kommunikationspläne und regelmäßige Übungen. Der Entwurf bindet diese Aufgabe jedoch an die Behauptung, erneuerbare Energien machten die Versorgung grundsätzlich unsicher. Netzstabilität wird in Deutschland durch Übertragungsnetzbetreiber, Regelenergie, Redispatch, europäische Kopplung und technische Standards organisiert. Braunkohle allein löst kein Blackout-Problem; sie ersetzt weder Verteilnetzresilienz noch Notfallkommunikation. Eine gute Vorsorge müsste Zuständigkeiten, Inselbetriebsfähigkeit, Treibstoffvorräte und Priorisierung kritischer Infrastruktur beschreiben.

Fossile Souveränität als neue Abhängigkeit

Die angekündigte Reindustrialisierung über niedrigere Stromsteuern und russische Energieimporte blendet den Ursprung der jüngsten Energiekrise aus. Die starke Abhängigkeit von russischem Gas machte deutsche Industrie verwundbar, als Liefermengen politisch und kriegsbedingt unsicher wurden. Eine Rückkehr zu dieser Abhängigkeit würde kurzfristig vielleicht Preisfantasien bedienen, aber langfristige Liefer- und Sanktionsrisiken wieder erhöhen. Industrieunternehmen benötigen nicht nur billige Kilowattstunden, sondern verlässliche Dekarbonisierungspfade, Netzzugänge, Genehmigungssicherheit, Fachkräfte und Absatzmärkte, die zunehmend CO₂-Bilanzen verlangen.

Die Forderung, energiepolitische Sanktionen gegen Russland zu beenden und Nord Stream wieder in Betrieb zu nehmen, liegt weitgehend außerhalb der Landeskompetenz. Sie berührt Außen-, Sicherheits- und Europapolitik. Der Entwurf behandelt Pipelinegas als rein preisliches Gut, obwohl Lieferbeziehungen politische Abhängigkeiten schaffen. Wenn ein einzelner Lieferant Energie als Druckmittel einsetzen kann, entsteht kein souveräner Standortvorteil. Zudem sind Teile der Nord-Stream-Infrastruktur beschädigt, rechtlich und sicherheitspolitisch belastet und nicht durch einen Bundesratsbeschluss Sachsen-Anhalts reaktivierbar.

Die Ablehnung von Fracking in Sachsen-Anhalt wird mit Umwelt-, Sicherheits- und Gesundheitsgründen begründet. Diese Einwände sind als Vorsorgeargument nachvollziehbar. Sie legen aber einen Widerspruch im Entwurf offen: Fossile Energie soll ausgeweitet werden, heimische Förderung wird abgelehnt, russische Importe sollen zurückkehren, Fracking-Gas aus anderen Ländern wird kritisiert. Die Kosten der fossilen Versorgung werden damit räumlich ausgelagert. Umweltbelastungen gelten als unzumutbar, wenn sie in Sachsen-Anhalt auftreten, werden aber als Bestandteil importierter Energie hingenommen.

Neue Gaskraftwerke können für ein Stromsystem mit hohem Anteil schwankender Erzeugung sinnvoll sein, wenn sie flexibel laufen und später auf klimaneutrale Gase umgestellt werden können. Der Entwurf nennt jedoch nicht, wer diese Kraftwerke finanziert, wie oft sie laufen, welchen Kapazitätsmechanismus sie erhalten, aus welchen Quellen Gas kommt und wie CO₂-Kosten berücksichtigt werden. Gaskraftwerke senken Preise nicht automatisch. Wenn sie selten laufen, brauchen sie Zahlungen für Bereitstellung. Wenn sie oft laufen, hängen ihre Kosten stark am Gaspreis.

Der Stopp des Kohleausstiegs soll Arbeitsplätze, Grundlast und niedrige Preise sichern. Die Rechnung unterschlägt CO₂-Zertifikate, Tagebaufolgen, Wasserhaushalt, Rekultivierung, Luftschadstoffe und den Rückgang wirtschaftlich förderbarer Reserven. Besonders problematisch ist die Idee, Kraftwerke nach Erschöpfung heimischer Vorräte mit importierter Braunkohle zu betreiben. Braunkohle hat einen niedrigen Energiegehalt und ist transportintensiv; ihr Import ist ökonomisch und logistisch unplausibel. Für Kohleregionen schafft die Verlängerungsrhetorik zudem ein Risiko: Strukturwandel wird vertagt, Qualifizierung und Ersatzindustrien beginnen zu spät.

Kernenergie als Projektionsfläche

Der Wiedereinstieg in die Kernenergie wird als mittelfristige Option beschrieben, kann aber durch ein Bundesland nicht umgesetzt werden. Deutschland hat Kraftwerke stillgelegt, Genehmigungsregime verändert, Personal abgebaut, Lieferketten verloren und Entsorgungsfragen nicht gelöst. Neue Reaktoren benötigen lange Planungs-, Genehmigungs- und Bauzeiten sowie hohe Kapitalkosten. Der Verweis auf neuartige Reaktorkonzepte wie Dual-Fluid-Reaktoren ersetzt keine verfügbare Kraftwerksflotte. Forschung kann wissenschaftlich sinnvoll sein; als Instrument zur kurzfristigen Senkung von Energiepreisen ist sie ungeeignet.

Auto, Kraftstoffe und Pendler: Entlastung ohne Strukturpolitik

Die Streichung von E-Auto- und Ladeinfrastrukturförderung kann ordnungspolitisch diskutiert werden, weil Subventionen befristet und überprüfbar sein sollten. Der Entwurf ignoriert aber Netzwerkeffekte. Ladeinfrastruktur entsteht nicht automatisch dort, wo sie für Markthochlauf, Pendler, ländliche Räume oder Gewerbe nötig ist. Wenn Förderung abrupt endet, sinkt die Planungssicherheit für Kommunen, Stadtwerke, Handwerk und Zulieferer. Die Automobilindustrie richtet ihre Investitionen zudem global auf elektrische Antriebe aus. Eine Landespolitik, die diesen Übergang grundsätzlich bekämpft, schützt bestehende Arbeitsplätze nicht zuverlässig, sondern kann Zulieferer vom Zukunftsmarkt abkoppeln.

Die Ablehnung des Verbrenner-Aus beruft sich auf die Bedeutung der Autoindustrie. Gerade diese Industrie muss aber in Märkten bestehen, in denen China, die USA und Europa elektrische Antriebe, Batterien und Softwareplattformen ausbauen. Ein Festhalten am Verbrenner kann kurzfristig bestehende Produktionslinien stützen, schwächt aber Investitionen in neue Wertschöpfung. Synthetische Kraftstoffe werden auf absehbare Zeit knapp und teuer sein und eher in Luftfahrt, Schifffahrt oder Spezialanwendungen benötigt. Für Beschäftigte entsteht Sicherheit nicht durch regulatorische Rückwärtsbindung, sondern durch Qualifikation, Ansiedlung neuer Komponentenfertigung und verlässliche Infrastruktur.

Die Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe würde Pendler unmittelbar entlasten, sofern die Senkung an der Zapfsäule ankommt. Der Entwurf erklärt nicht, wie Mitnahmeeffekte bei Mineralölunternehmen verhindert werden sollen. Zudem fehlen dem Staat Einnahmen für Straßen, ÖPNV, Haushaltsausgleich oder andere Aufgaben. Eine pauschale Kraftstoffsteuersenkung begünstigt Vielfahrer und hohe Verbräuche stärker als Haushalte ohne Auto oder mit geringem Einkommen. Wenn Sachsen-Anhalt ein Pendlerland ist, wären zusätzlich Verkehrsangebot, Wohnort-Arbeitsort-Distanzen, Schichtzeiten und regionale Bahn- und Busverbindungen relevant.

Klimaanpassung ohne Klimaschutz

Die Ersetzung von Klimaschutz durch Klimaanpassung verschiebt die Verantwortung zeitlich. Anpassung ist notwendig, weil Hitze, Trockenheit, Starkregen und Hochwasser bereits heute Infrastruktur und Landwirtschaft belasten. Sie kann Emissionsminderung aber nicht ersetzen. Wer nur Anpassung betreibt, akzeptiert steigende Folgekosten für Deiche, Wassermanagement, Gesundheitsschutz, Waldumbau und Ernteausfälle. Diese Kosten erscheinen später in kommunalen Haushalten, Versicherungsprämien, Landwirtschaftsbetrieben und Landesprogrammen. Der Entwurf nennt sie kaum, obwohl gerade Sachsen-Anhalt von Dürre, Wasserknappheit und Extremwetter betroffen sein kann.

Der Schutz des Mikroklimas wird gegen Wind- und Solarenergie gestellt. Lokale Effekte von Anlagen können geprüft werden; sie rechtfertigen Standortauflagen, Abstände, Bodenschutzkonzepte und ökologische Begleitmaßnahmen. Der Entwurf macht daraus ein generelles Genehmigungsrisiko. Der Begriff „Bedrohung für das Mikroklima“ bleibt so unbestimmt, dass fast jedes Projekt angreifbar wäre. Für Behörden entsteht Rechtsunsicherheit, für Investoren ein unkalkulierbares Verfahren, für Gemeinden ein Konfliktinstrument ohne klare Schwelle.

Forschung unter politischem Vorbehalt

Die geplante Förderung „kritischer Klimaforschung“ ist heikel, weil sie Forschung politisch vorsortiert. Wissenschaftliche Pluralität entsteht durch Methodenoffenheit, Datenzugang, Begutachtung, Replikation und institutionelle Unabhängigkeit. Wenn ein Land ein Institut gründet, dessen Zweck bereits die Aufarbeitung einer angeblich fehlgeleiteten Klimapolitik ist, wird das Ergebnis politisch gerahmt, bevor Forschung beginnt. Das kann akademische Freiheit schwächen, obwohl der Entwurf sie rhetorisch beansprucht. Forschung zu Umweltwirkungen von Windkraft und Solarenergie ist legitim; sie darf aber nicht zur nachträglichen Begründungsmaschine für bereits beschlossene Blockaden werden.

Die Formel, der „Klimarettungsindustrie“ den Geldhahn zuzudrehen, bündelt sehr unterschiedliche Haushaltspositionen unter einem Kampfbegriff. Klimaschutz in der Denkmalpflege, kommunale Studien, Landtagsgebäude, Schlüsselprojekte und Gleichstellungsanalysen haben verschiedene Ziele, Rechtsgrundlagen und Kostenstellen. Eine seriöse Kürzung müsste jede Position nach Zweck, Wirkung, Verpflichtungsstand und Folgekosten prüfen. Pauschales Streichen spart sichtbare Beträge, kann aber Fachwissen, Förderfähigkeit und Vorsorgeplanung schwächen. Bei internationaler Klimafinanzierung kommt hinzu, dass ein Bundesland keine eigenständige Außenfinanzpolitik betreibt.

Die Forderung nach Austritt aus dem Pariser Klimaabkommen, Kündigung des Green Deal und Abschaffung des Bundesklimaschutzgesetzes verlagert Landespolitik in symbolische Bundes- und Europakonflikte. Für Unternehmen in Sachsen-Anhalt wären solche Brüche nicht nur Entlastung, sondern Risiko. EU-Regeln, Lieferkettenstandards, CO₂-Grenzausgleich, Berichtspflichten und Investorenanforderungen wirken unabhängig davon, ob ein Landesprogramm sie politisch ablehnt. Wer diese Rahmen ignoriert, erschwert Betrieben den Zugang zu Kapital und Absatzmärkten. Das Bundesklimaschutzgesetz zwingt staatliche Stellen außerdem zur Rechenschaft über Emissionspfade; seine Abschaffung würde nicht Kosten beseitigen, sondern Kontrolle reduzieren.

CO₂-Preis, Verbote und politische Erzählung

Die Abschaffung des Emissionshandels wird als Rettung heimischer Unternehmen dargestellt. Der Emissionshandel hat aber eine klare Funktion: Er bepreist eine Schadwirkung, die sonst kostenlos auf Allgemeinheit, Infrastruktur und künftige Haushalte abgewälzt wird. Für energieintensive Unternehmen entstehen dadurch Belastungen, die durch Übergangsregeln, freie Zuteilungen, Strompreiskompensation oder Transformationsverträge abgefedert werden können. Ohne Emissionshandel verschwinden die Emissionen nicht. Dann greifen entweder direkte Verbote, nationale Sonderregeln oder handelspolitische Barrieren anderer Märkte. Für Betriebe wäre auch das kein stabiler Rahmen.

Die Abschaffung der CO₂-Abgabe würde Heiz- und Kraftstoffkosten kurzfristig senken. Die Belastung für Haushalte ist real, besonders bei alten Heizungen, schlechter Dämmung und langen Pendelwegen. Der Entwurf bietet aber nur die Streichung des Preissignals an. Er erklärt nicht, wie Einnahmeausfälle ersetzt, fossile Importabhängigkeit verringert oder Haushalte beim Wechsel zu günstigeren Betriebskosten unterstützt werden. Sozial zielgenauer wären Rückzahlungen, Härtefallhilfen, Gebäudesanierung und Infrastruktur für Alternativen. Ohne solche Instrumente bleibt die Entlastung abhängig vom nächsten Öl- oder Gaspreisschock.

Die Warnung vor einer „klimareligiösen Verbotskultur“ vermischt Empfehlungen, politische Anträge und verbindliche Regulierung. Ernährungsempfehlungen sind keine Rationierung. Ein CO₂-Budget für ein Landeshaushalts- oder Politikziel ist kein persönliches Verbrauchskonto. Diese Vermischung erzeugt den Eindruck, private Lebensführung stehe unmittelbar vor staatlicher Zuteilung. Der praktische Effekt ist Misstrauen gegenüber Verwaltung und Wissenschaft, obwohl die genannten Beispiele keine solche Eingriffstiefe belegen. Eine Regierung, die aus Empfehlungen Bedrohungsszenarien macht, schwächt die Fähigkeit, reale Regulierung sachlich zu diskutieren.

Protest, Rechtsstaat und politische Markierung

Straftaten im Namen von Klimaprotest müssen verfolgt werden. Sachbeschädigung, Nötigung und Gefährdungen sind Aufgaben von Polizei und Justiz. Der Entwurf geht darüber hinaus, wenn er parlamentarische Gegner, Klimaaktivismus und „Klimasekten“ sprachlich zusammenzieht. Rechtsstaatliche Gefahrenbekämpfung verlangt individuelle Zurechnung, Verhältnismäßigkeit und gerichtliche Kontrolle. Eine Politik der „Härte“ ohne präzise Abgrenzung kann selektive Repression begünstigen. Wer Protest, Wissenschaft und Opposition in die Nähe von Extremismus rückt, erweitert staatlichen Druck auf legitime politische Betätigung.

Migration als ökologischer Sündenbock

Der letzte Punkt verbindet Migration mit ökologischem Fußabdruck. Diese Argumentation verschiebt Umweltpolitik auf die Abwertung von Menschen. Asyl-, Aufenthalts- und Grenzfragen folgen Verfassungs-, Bundes-, EU- und Völkerrecht; sie können nicht über eine Pro-Kopf-Ressourcenrechnung aufgehoben werden. Der Entwurf spricht von „Sozialtouristen“, „kulturfremder Masseneinwanderung“ und „Armutsmigranten“ und ersetzt rechtliche Kategorien durch abwertende Kollektivzuschreibungen. Ökologische Belastungen entstehen vor allem durch Energie-, Verkehrs-, Produktions- und Konsummuster. Migration zum Hauptproblem des Umweltschutzes zu erklären, entlastet die eigentlichen Sektoren und beschädigt den menschenrechtlichen Rahmen staatlichen Handelns.

Fazit: Rückbau von Handlungsfähigkeit

Der gemeinsame Mechanismus dieses Entwurfs ist die organisierte Flucht aus Verantwortung. Klimarisiken werden relativiert, fossile Lieferketten werden rehabilitiert, wissenschaftliche Institutionen werden unter Ideologieverdacht gestellt, Planungsstellen sollen verschwinden, und internationale Verpflichtungen werden als fremde Zumutung denunziert. Das sieht nur auf den ersten Blick nach Handlungsfähigkeit aus. Tatsächlich ist es das politische Programm eines Landes, das sich aus Zukunftsmärkten, technischer Entwicklung und gemeinsamer Risikovorsorge verabschieden soll.

Die AfD verkauft Blockade als Souveränität. Sie will Genehmigungen verhindern, Förderlinien kappen, Beratung abbauen, Wärmewende stoppen, Wind- und Solarprojekte ausbremsen, fossile Importe normalisieren und alte Abhängigkeiten wiederbeleben. Das ist keine Befreiung von angeblicher Planwirtschaft. Es ist der Versuch, ein Land an die Infrastruktur, Brennstoffe und Machtverhältnisse der Vergangenheit zu ketten.

Besonders deutlich wird das dort, wo der Entwurf von Markt spricht. Markt bedeutet hier nicht Wettbewerb, Innovation oder effiziente Allokation, sondern die politische Bevorzugung alter Technologien, deren Folgekosten andere tragen sollen. CO₂-Kosten, Rückbau, Tagebaufolgen, Importabhängigkeit, Sicherheitsrisiken, Netzkosten, Extremwetterschäden und spätere Anpassungslasten verschwinden aus der Rechnung. Bezahlen sollen sie später die Kommunen, die Haushalte, die Industrie, die jungen Beschäftigten und jene Regionen, die mit Hitze, Trockenheit und Wasserstress leben müssen.

Als Programm zur organisierten energiepolitischen Rückverdunkelung ist dieser Entwurf nicht deshalb gefährlich, weil er einzelne konservative oder technikskeptische Positionen enthält. Gefährlich ist seine institutionelle Richtung. Er macht Wissenschaft verdächtig, wenn sie nicht ins Weltbild passt. Er macht Planung verdächtig, wenn sie Zukunft organisiert. Er macht Klimaschutz verdächtig, wenn er Kosten sichtbar macht. Und er macht internationale Zusammenarbeit verdächtig, wenn sie nationale Illusionen stört.

Am Ende steht kein souveränes Sachsen-Anhalt. Am Ende steht ein Land, das Investitionen verprellt, Fachwissen abbaut, Kommunen alleinlässt, Unternehmen falsche Sicherheit verspricht und sich wieder an fossile Lieferanten bindet, deren politische Risiken gerade erst sichtbar geworden sind. Eine solche Politik macht nicht unabhängiger. Sie macht abhängiger, ärmer, verletzlicher und schlechter vorbereitet.

Das ist kein Regierungsprogramm für Versorgungssicherheit. Das sollte es vermutlich auch nie sein. Es ist ein politischer Abrissplan für die Zukunftsfähigkeit des Landes, ein Wegweiser zurück nach Dunkeldeutschland.


Quellen: Ich werde das hier nicht verlinken. Wer es unbedingt lesen will, muss diesen Weg nach Dunkeldeutschland selbst finden.