excerpt: Billig ist eine Freileitung nur, solange Kosten an der Baustelle enden. Bei Großprojekten wie dem SuedWestLink entscheiden Klagen, Akzeptanz, Verzögerungen und Netzbetrieb mit darüber, was am Ende wirklich günstig wird.
Freileitung oder Erdkabel: Warum billig nicht automatisch günstiger ist
Etwa 50 Prozent der Baukosten sollen nach Darstellung des Bundeswirtschaftsministeriums entfallen, wenn der geplante SuedWestLink als Freileitung gebaut wird. Auf den ersten Blick ist das eine einfache Rechnung. Auf den zweiten nicht. Bei einer Leitung dieser Größenordnung entsteht der Preis nicht nur auf der Baustelle. Er entsteht auch im Planungsrecht, in Genehmigungsverfahren, bei Klagen, durch Verzögerungen und später im Betrieb des Stromnetzes.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche will dafür das Bundesbedarfsplangesetz ändern. Der bisherige Vorrang für Erdkabel bei bestimmten großen Gleichstromleitungen würde aufgegeben. Neue Gleichstromvorhaben könnten künftig wieder stärker als Freileitungen geplant werden. Begründet wird das mit geringeren Kosten, niedrigeren Netzentgelten und einem schnelleren Netzausbau.
Der SuedWestLink ist kein kleines Ergänzungsprojekt. Der geplante Korridor beginnt bei Sahms östlich von Hamburg, führt durch Niedersachsen an Hannover und Göttingen vorbei, weiter durch Hessen und endet an zwei Punkten: südwestlich von Stuttgart sowie bei Triefenstein in Nordbayern. Die Leitung soll Windstrom aus dem Norden dorthin bringen, wo viele industrielle Verbraucher sitzen und wo der Ausbau erneuerbarer Erzeugung weniger stark ist als im Norden.
Die Formel „Masten sind billiger, Erdkabel werden besser akzeptiert“ greift zu kurz. Sie trennt Baukosten von Verfahrenskosten, Netzbetriebskosten und politischen Folgekosten. Gerade dort liegt aber der eigentliche Konflikt. Eine Stromleitung dieser Größenordnung ist nicht nur ein technisches Bauwerk. Sie ist ein reguliertes Infrastrukturprojekt, dessen Kosten über Jahre hinweg durch rechtliche Verfahren, planerische Entscheidungen, Widerstand, Kompensation und spätere Netzengpässe geprägt werden.
Der rechtliche Rahmen ist deshalb entscheidend. Vor rund zehn Jahren entschied die Politik nach massiven Protesten gegen neue Nord-Süd-Trassen, mehrere große Leitungen überwiegend als Erdkabel zu planen. Diese Entscheidung war nicht nur technisch begründet. Sie sollte einen Teil des gesellschaftlichen Konflikts befrieden und den Netzausbau politisch wieder möglich machen. Die vier betroffenen Leitungsprojekte sind inzwischen im Bau oder teilweise fertig und von der jetzt geplanten Änderung nicht betroffen. Beim SuedWestLink soll die Regel anders gesetzt werden. Damit wird ein Konflikt wieder geöffnet, den der Vorrang für Erdkabel begrenzen sollte.
Der finanzielle Anreiz ist offensichtlich. Freileitungen benötigen weniger aufwendige Tiefbauarbeiten, weniger spezielle Kabeltechnik und sind im Bau üblicherweise günstiger. Netzbetreiber verweisen deshalb auf Einsparungen in Milliardenhöhe. Da Netzinvestitionen über Netzentgelte refinanziert werden, erscheint die Freileitung zunächst als Entlastung für Stromkunden. Diese Rechnung erfasst vor allem jene Kosten, die direkt dem Bau der Leitung zugerechnet werden.
Andere Kosten entstehen an Stellen, an denen sie nicht sofort als Baukosten erscheinen. Wenn Kommunen, Bürgerinitiativen oder Umweltverbände gegen Masten vorgehen, verlängern sich Verfahren. Klagen, zusätzliche Gutachten und geänderte Trassenführungen können die Inbetriebnahme verschieben. Niedersachsen rechnet mit starkem Widerstand, falls wieder bis zu 70 Meter hohe Masten geplant werden. Auch klageberechtigte Organisationen wie BUND, Greenpeace und Deutsche Umwelthilfe bevorzugen Erdkabel. Akzeptanz ist hier kein weicher Faktor. Sie beeinflusst die Dauer des Projekts und damit den Zeitpunkt, an dem die Leitung tatsächlich Strom transportiert.
Die Zuständigkeiten verstärken diesen Effekt. Der Bund setzt mit dem Gesetz den Rahmen. Die Netzbetreiber planen und bauen. Die Bundesnetzagentur genehmigt und reguliert. Länder, Kommunen, Verbände und betroffene Eigentümer können Verfahren verzögern oder rechtlich angreifen, ohne selbst für die Netzstabilität verantwortlich zu sein. Dadurch entsteht ein asymmetrischer Anreiz: Der Bund kann eine kostengünstigere Bauweise ermöglichen oder vorgeben, während ein Teil des daraus entstehenden Widerstands in den Genehmigungsverfahren abgearbeitet werden muss.
Auch die bereits geleistete Planung ist relevant. Wenn ein Projekt zunächst auf Erdkabel ausgerichtet wurde und später auf Freileitungen umgestellt wird, kann sich der Trassenverlauf ändern. Abstände, Schutzgüter, Sichtachsen, Grundstücksfragen und technische Anforderungen müssen neu bewertet werden. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass Umplanungen eine spätere Inbetriebnahme verursachen können. Netzbetreiber halten dagegen, schnellere Bauzeiten bei Freileitungen könnten diesen Mehraufwand ausgleichen. Das widerspricht sich nicht zwingend. Es beschreibt unterschiedliche Abschnitte desselben Projekts: die technische Bauphase auf der einen Seite, das Planungs- und Genehmigungsrisiko auf der anderen.
Eine verspätete Leitung hätte Folgen über das Projekt hinaus. Schon heute werden Windparks im Norden abgeregelt, wenn das Netz den Strom nicht aufnehmen oder in den Süden transportieren kann. Die Betreiber werden dafür entschädigt. Diese Kosten landen ebenfalls bei den Stromkunden, nur nicht als Investitionskosten des SuedWestLinks, sondern als Kosten des Netzbetriebs. Wird die Leitung später fertig, bleibt dieser Zustand länger bestehen. Dann spart die Freileitung möglicherweise beim Bau, während an anderer Stelle höhere Kosten durch Engpässe entstehen.
Hinzu kommt die Frage der Verwundbarkeit. Oberirdische Anlagen sind leichter zugänglich und damit leichter zu beschädigen. Sie lassen sich im Schadensfall aber oft schneller reparieren als tief verlegte Starkstromtechnik. Erdkabel sind weniger sichtbar und schwerer direkt anzugreifen, Reparaturen sind dafür aufwendiger und dauern häufig länger. Auch hier gibt es keine einfache Sicherheitsbilanz. Die technische Wahl verschiebt Risiken zwischen Prävention, Schadenswahrscheinlichkeit und Wiederherstellung.
Für die betroffenen Regionen ist der Unterschied unmittelbar. Eine Freileitung verändert Landschaft, Grundstücksnutzung und kommunale Planung sichtbarer als ein Erdkabel. Ein Erdkabel belastet während der Bauphase stärker den Boden und die betroffenen Flächen, verschwindet danach aber weitgehend aus dem Ortsbild. Deshalb hängt Akzeptanz nicht allein von abstrakter Zustimmung zur Energiewende ab. Sie hängt daran, welche konkrete Infrastruktur vor der eigenen Gemeinde entsteht und welche Eingriffe dauerhaft bleiben.
Die Wahl zwischen Freileitung und Erdkabel entscheidet deshalb nicht nur über eine technische Ausführung. Sie legt fest, welche Kosten sofort berechnet werden, welche in Verfahren entstehen und welche später über Netzentgelte oder Engpassmanagement bei den Verbrauchern ankommen. Eine billigere Leitung ist nur dann billiger, wenn sie rechtzeitig gebaut wird und keine zusätzlichen Kosten an anderer Stelle auslöst. Genau daran wird sich die geplante Änderung messen lassen müssen.