excerpt: Der Neustart alter belgischer Reaktoren wirkt nur günstig, solange Genehmigung, Nachrüstung und langfristige Pflichten ausgeblendet bleiben. Nach Fukushima gelten nicht mehr die Maßstäbe der ursprünglichen Bauzeit, sondern heutige Sicherheitsanforderungen. Genau dort kann aus einem niedrigen Restwert ein hoher öffentlicher Preis werden.
Atomkraft zum Restwert, Risiken zum Vollpreis
Bei 2,95 bis 4,1 Milliarden Euro beginnt die politische Erzählung vom Wiederanlauf belgischer Atomreaktoren. Diese Spanne stammt aus einer Studie der nuklearfreundlichen Radiant Energy Group und bezieht sich auf Doel 1, Doel 2, Doel 3, Tihange 1 und Tihange 2. Sie beschreibt jedoch nur die Kosten, um die Anlagen in ihrer bestehenden Konfiguration wieder betriebsfähig zu machen. Für eine staatliche Kostenrechnung reicht das nicht.
Der fehlende Teil liegt bei der Genehmigung. Ein abgeschalteter Reaktor wird nicht dadurch wieder wirtschaftlich nutzbar, dass Turbinen, Leitungen und Kontrollsysteme instand gesetzt werden. Er braucht eine Zulassung unter den heute geltenden Sicherheitsanforderungen. Welche technischen Nachrüstungen dafür nötig wären, legt nicht die Regierung fest, sondern die föderale Agentur für nukleare Kontrolle, FANK. Damit hängt der Preis einer Reaktivierung an einer Entscheidung, die politisch gewünscht, aber regulatorisch nicht vorweggenommen werden kann.
Die Regeln haben sich seit Fukushima verändert. WENRA, der Zusammenschluss der westeuropäischen Atomaufsichtsbehörden, überarbeitete 2014 die Sicherheitsreferenzniveaus für bestehende Reaktoren. Belgien überführte diese Anforderungen 2020 in nationales Recht und ergänzte sie durch nationale Präzisierungen. Dazu gehören unter anderem strengere Anforderungen an externe Ereignisse, gemeinsame Systeme und die Fähigkeit von Anlagen, unter bestimmten Bedingungen autonom oder automatisch sicher zu funktionieren.
Für ältere Reaktoren ist das entscheidend. Periodische Sicherheitsüberprüfungen bewerten nicht nur den Zustand einer Anlage in der Vergangenheit, sondern auch ihre Sicherheit für den nächsten Betriebszeitraum. Eine Wiederinbetriebnahme würde deshalb nicht an den Standards gemessen, unter denen die Anlagen ursprünglich gebaut wurden. Sie müsste sich an Regeln bewähren, die nach Fukushima verschärft wurden und bei älteren Anlagen zusätzliche Nachweise, Bewertungen und Umbauten auslösen können.
Das betrifft die fünf Anlagen nicht gleichmäßig. Doel 3 und Tihange 2 tragen die bekannte Belastung der wasserstoffbedingten Materialfehler in den Reaktorbehältern, die häufig als Mikrorisse beschrieben werden. Doel 1, Doel 2 und Tihange 1 haben bereits fünf Jahrzehnte Betrieb hinter sich. In beiden Fällen entstehen andere Prüf- und Nachrüstfragen als bei jüngeren Anlagen. Eine Zahl, die nur die Wiederherstellung des vorhandenen technischen Zustands abbildet, bildet diese Risiken nicht ab. Sie unterschätzt nicht zwingend die Kosten, aber sie lässt den Teil offen, der den größten Ausschlag geben kann.
Auch der mögliche Erwerb der Reaktoren durch den Staat ist deshalb weniger eine klassische Kaufpreisfrage als eine Übernahme von Pflichten. Unabhängige Experten sollen in den kommenden sechs Monaten bewerten, welchen Wert alle sieben belgischen Reaktoren noch haben. Die Regierung kann dabei auf ein starkes Argument verweisen: In der früheren Vereinbarung mit Engie wurden selbst Doel 4 und Tihange 3, die jüngsten Anlagen, faktisch nur noch mit ihrem Restwert angesetzt. Bewertet wurden Gebäude, Grundstücke und nicht versetzbare Anlagen, kein erwartbarer Ertragswert aus künftiger Stromproduktion.
Für die älteren und bereits stillgelegten Reaktoren fällt diese Betrachtung noch schärfer aus. Sie waren auf Demontage vorbereitet und standen bei Engie vor allem als künftige Kostenposition in den Büchern. Ein niedriger Kaufpreis wäre daher kein Beleg für ein günstiges Geschäft. Er könnte lediglich anzeigen, dass der wirtschaftliche Wert der Anlagen gering ist und die eigentliche Last in Modernisierung, Genehmigung, Entsorgung und Rückbau liegt.
Die Kostenverteilung ist dabei der zentrale Mechanismus. Die bisherige Logik der Vereinbarungen verschiebt zumindest einen wesentlichen Teil der langfristigen nuklearen Risiken in Richtung Staat. Bei Doel 4 und Tihange 3 betraf dies insbesondere langfristige Verpflichtungen für Lagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle gegen eine Pauschale. Bei einer möglichen Übernahme der gesamten nuklearen Aktivitäten stellt sich dieselbe Frage noch breiter: Welche Mittel werden übertragen, welche Verpflichtungen bleiben beim bisherigen Betreiber, und welche Kosten landen bei künftigen öffentlichen Haushalten?
Die Rückbaukosten wurden vor drei Jahren auf 8,7 Milliarden Euro geschätzt. Die jüngste Neubewertung dürfte höher liegen. Niras beziehungsweise Ondraf empfahl bereits, die Rückstellungen um 2,9 Milliarden Euro anzuheben. Damit steht nicht nur die Frage im Raum, ob alte Reaktoren technisch wieder Strom liefern können. Entscheidend ist auch, wer die nicht gedeckten Kosten trägt, falls die Reaktivierung scheitert, sich verzögert oder nur mit sehr hohen Investitionen möglich wird.
Für energieintensive Unternehmen kann die Rechnung trotzdem attraktiv aussehen. Febeliec hält eine Reaktivierung laut „De Standaard“ selbst bei sieben Milliarden Euro für rentabel. Das ist aus Sicht großer Stromverbraucher nachvollziehbar, wenn längere Laufzeiten Versorgungssicherheit und kalkulierbare Preise versprechen. Der Anreiz ist jedoch nicht derselbe wie beim Staat. Unternehmen beteiligen sich, wenn Rendite und Risiko zueinander passen. Öffentliches Eigentum an alten Reaktoren kann dagegen Kosten aufnehmen, die private Akteure nur gegen Absicherung tragen würden. Auch ein Vehikel wie Hedera käme nur infrage, wenn die erwartete Rendite die Risiken abdeckt.
Politisch bleibt wenig Spielraum, diese Rechnung durch niedrigere Sicherheitsanforderungen zu vereinfachen. Eine direkte Absenkung des Schutzniveaus wäre rechtlich riskant, weil das Umweltrecht Rückschritte beim Schutzstandard grundsätzlich begrenzt. Übergangsregeln könnten Zeit gewinnen, aber sie beseitigen weder Materialfragen noch Nachrüstpflichten noch Entsorgungs- und Rückbauverantwortung. Der Konflikt entsteht dort, wo technische Möglichkeit, Marktregel und politische Zuständigkeit auseinanderfallen.
Der Atomdeal ist deshalb kein bloßer Streit über Laufzeiten. Er entscheidet darüber, ob der Staat Anlagen übernimmt, deren Kaufpreis niedrig sein kann, deren Folgekosten aber offen bleiben. Alte Reaktoren haben keinen politischen Restwert. Sie haben einen technischen Zustand, eine Genehmigungslage, Alterungsrisiken, Entsorgungsfragen und Rückbaupflichten. Erst wenn diese Ebenen getrennt bewertet und sauber zugeordnet werden, lässt sich sagen, ob eine Reaktivierung Versorgungssicherheit schafft oder nur alte Risiken in eine neue staatliche Bilanz verschiebt.