excerpt: Abregelung ist in Engpasssituationen technisch notwendig, weil Stromnetze physikalische Grenzen haben und Sicherheit Vorrang hat. Gefährlich wird es, wenn daraus ein politisches Instrument wird, das den Ausbau von Wind und Solar regional oder langfristig ausbremst, statt die Ursachen zu lösen. Katherina Reiche muss umdenken!

Abregeln ja, Abriegeln nein. Was an der aktuellen Debatte stimmt und was daran gefährlich ist

Zwei Aussagen stehen nebeneinander und wirken auf den ersten Blick kompatibel.

Erstens: Abregelung ist im Stromnetz manchmal zwingend. Netze haben physikalische Grenzen, und Sicherheit geht vor.

Zweitens: Politik reagiert darauf mit Instrumenten, die den Ausbau von Wind und Solar regional und teils langfristig ausbremsen sollen. Begründung ist, dass der Netzausbau nicht hinterherkommt und die Redispatchkosten steigen.

Beides kann gleichzeitig wahr sein. Trotzdem folgt aus dem ersten Satz nicht automatisch der zweite. Genau hier liegt der Kern des Problems: Aus einem technisch notwendigen Eingriff wird ein politisches Steuerungsinstrument, das Risiken verlagert, statt sie zu lösen.

Damit das nicht in eine Scheindebatte kippt, lohnt eine saubere Trennung von drei Ebenen. Technik beschreibt, was im Moment des Engpasses passieren muss. Regulierung legt fest, wer welche Pflichten und Risiken trägt. Politik entscheidet, welche Zielkonflikte akzeptiert werden und welche nicht.

1. Technik: Warum Abregelung kein Skandal ist

Die technische Ausgangslage ist unstrittig.

Stromerzeugung und Stromverbrauch müssen zu jedem Zeitpunkt im Gleichgewicht sein. Netze sind keine Speicher. Wenn lokal mehr eingespeist wird, als abtransportiert oder verbraucht werden kann, entstehen Probleme. Je nach Situation steigen Spannung oder Frequenz, Betriebsmittel werden überlastet, Schutzsysteme greifen. Im Extremfall drohen automatische Abschaltungen, die sich kaskadieren können.

In Engpasssituationen muss der Netzbetreiber eingreifen. Das geschieht über Redispatch, also das gezielte Hoch und Runterfahren von Anlagen, oder über Abregelung, also die Reduktion von Einspeisung. Abregelung ist damit kein Beleg für „Fehlplanung“, sondern Bestandteil des Sicherheitskonzepts.

Typisch ist das dort, wo viel Erzeugung an wenigen Netzknoten sitzt und Transportkapazität fehlt. In Deutschland ist das strukturell angelegt. Wind und ein Teil der Photovoltaik konzentrieren sich regional, während große Lastschwerpunkte anderswo liegen. Dazu kommt eine Verteilnetzstruktur, die historisch nicht für hohe, bidirektionale Einspeisung in der Fläche gebaut wurde.

Wichtig ist aber die zweite Hälfte der Aussage. Abregelung ist ein Symptom. Sie ist nicht die Lösung der Ursachen.

2. Systemische Grenze: Nicht jedes Problem ist ein Netzausbauproblem

In der öffentlichen Debatte dominiert oft eine einfache Erzählung: Erneuerbare bauen schneller als Netze, also muss man Erneuerbare bremsen, bis die Netze nachgezogen haben.

Das greift zu kurz, weil Engpässe nicht nur aus „zu wenig Leitung“ entstehen, sondern aus einem Bündel von Faktoren, die miteinander interagieren.

Erstens die Standortlogik der Erzeugung. Wind und Solar folgen Ressourcen und Flächenverfügbarkeit, nicht Lastzentren. Das ist kein Planungsfehler, sondern eine Eigenschaft der Technologie.

Zweitens Netzplanung unter Unsicherheit. Netze werden nicht für jede theoretische Spitzenstunde ausgelegt. Das wäre teuer, langsam und in vielen Fällen volkswirtschaftlich nicht sinnvoll. Ein gewisser Anteil Abregelung kann ökonomisch rational sein, wenn er selten auftritt und günstiger ist als Überdimensionierung.

Drittens fehlende Flexibilität im System. Speicher, steuerbare Verbraucher, Ladeinfrastruktur, Wärmepumpen, Elektrolyse und industrielle Lastverschiebung könnten Engpässe lokal entschärfen. Technisch ist vieles möglich, aber es ist nicht ausreichend skaliert, nicht standardisiert oder nicht so angereizt, dass es verlässlich netzdienlich wirkt.

Viertens die Kopplung von Markt und Betrieb. Wenn Preissignale, Bilanzkreisverantwortung und Netzführung nicht zusammenpassen, wird Flexibilität nicht dort aktiviert, wo sie Engpässe reduziert. Dann bleibt dem Netzbetrieb am Ende oft nur das operative Eingreifen.

Wer aus Engpässen pauschal „zu viel Wind und Solar“ ableitet, verwechselt Ursache und Wirkung. Engpässe zeigen, dass Systemkomponenten nicht synchron ausgebaut und gesteuert werden. Sie beweisen nicht, dass die Erzeugung als solche „zu schnell“ ist.

3. Regulierung: Wenn aus Netzschutz Investitionssteuerung wird

Die aktuelle politische Diskussion dreht sich nicht um die Frage, ob Abregelung zulässig ist. Sie ist es, und sie muss es sein. Es geht um die Frage, welche Regeln daraus für neue Investitionen folgen sollen.

In der Berichterstattung zu einem Referentenentwurf werden Mechanismen beschrieben, die in diese Richtung weisen.

Verteilnetzgebiete könnten als „kapazitätslimitiert“ ausgewiesen werden, wenn Abweichungen zwischen technisch möglicher und tatsächlich abgenommener Einspeisung eine Schwelle überschreiten. In solchen Gebieten sollen neue Anlagen nur noch anschließen dürfen, wenn Betreiber auf Entschädigung bei Abregelung verzichten. Zusätzlich könnten Netzbetreiber regional differenzierte Baukostenzuschüsse verlangen, um Standorte zu steuern. Die Einstufung könnte über mehrere Jahre gelten.

Das ist keine technische Maßnahme. Das ist eine Veränderung von Investitionsregeln. Sie verschiebt Risiken zwischen Akteuren.

Technisch bleibt die Lage gleich. Engpässe werden weiterhin auftreten, bis Netze, Flexibilität und Steuerung nachziehen. Regulatorisch ändert sich aber, wer dafür bezahlt und wer die Unsicherheit trägt. Genau dort entscheidet sich, ob man Engpässe managt oder ob man Ausbaupfade faktisch begrenzt.

4. Zielkonflikte: Kosten senken versus Ausbau sichern

Das politische Ziel, Redispatchkosten zu senken, ist legitim. Hohe Systemkosten sind kein Randthema, weil sie Akzeptanz und Investitionsfähigkeit langfristig beeinflussen.

Nur lösen die beschriebenen Instrumente Zielkonflikte nicht automatisch. Sie verschieben sie.

Zielkonflikt Investitionssicherheit versus Netzschutz. Wenn Betreiber pauschal auf Entschädigung verzichten müssen, steigt das Projektrisiko. Das trifft nicht nur Projekte, die bewusst in Engpasszonen gehen, sondern alle in betroffenen Gebieten. Die Folge ist nicht nur „mehr Vorsicht“, sondern oft schlechtere Finanzierungskonditionen oder das Ausweichen in andere Regionen. Das kann politisch gewollt sein. Dann sollte es aber als politischer Eingriff in Ausbauziele benannt werden, nicht als reine Netzmaßnahme.

Zielkonflikt Effizienz versus Fairness. Baukostenzuschüsse können theoretisch Knappheit bepreisen und damit effizient steuern. In Verteilnetzen mit vielen Akteuren, unvollständiger Information und sehr unterschiedlicher Netzbetreiberpraxis besteht aber das Risiko, dass daraus eine faktische Anschlussbarriere wird. Dann entscheidet weniger die Systemeffizienz als die lokale Ausgestaltung.

Zielkonflikt Steuerung versus Verantwortung. Wenn Netzbetreiber über Einstufungen und Anschlussbedingungen faktisch Ausbaupfade bestimmen, wird energiepolitische Steuerung in operative Entscheidungen verlagert. Netzbetreiber sind für sicheren Betrieb zuständig, nicht für die Definition von Ausbauzielen. Wo diese Grenze verläuft, ist keine technische, sondern eine governance-politische Frage.

5. Systemlogik: Viele Verteilnetzbetreiber, unterschiedliche Leistungsfähigkeit

Ein struktureller Punkt wird in der Debatte oft unterschätzt. Deutschland hat eine sehr hohe Zahl an Verteilnetzbetreibern, mit stark unterschiedlicher Leistungsfähigkeit, Digitalisierung, Personaldecke und Investitionstempo.

Wenn ein Regime geschaffen wird, in dem Engpässe nicht nur ein Zustand sind, sondern ein Steuerungshebel, entstehen Fehlanreize.

Ein Betreiber, der schnell ausbaut und Prozesse modernisiert, reduziert Engpässe und bleibt anschlussfähig. Ein Betreiber, der langsam ist, kann sich länger auf Engpässe berufen und Anschlüsse verteuern oder verzögern. Das muss nicht aus Absicht geschehen. Es folgt aus der Struktur, wenn Knappheit regulatorisch belohnt wird.

Das ist der Punkt, an dem aus Netzschutz still ein Governance-Problem wird. Nicht, weil jemand „böse“ handelt, sondern weil die Regeln so wirken.

6. Schwellenwerte und Zeithorizonte: Wann Abregelung wie Abriegelung wirkt

Schwellenwerte sind politisch nicht neutral. Sie definieren, wann ein Normalzustand als Ausnahme gilt.

Netze werden üblicherweise nicht so dimensioniert, dass jede Einspeisespitze jederzeit abtransportiert werden kann. Wenn ein bestimmter Prozentsatz Abregelung als Kriterium dient, um ein Sonderregime auszulösen, dann kann aus einer bewusst gewählten Kostenoptimierung ein regulatorischer Ausnahmezustand werden.

Noch wichtiger ist der Zeithorizont. Mehrjährige Einstufungen sind für Investoren nicht „kurz warten“, sondern ein ganzer Projektzyklus. Sie verändern Standortentscheidungen dauerhaft. Damit wird aus einem operativen Eingriff, der in Minuten oder Stunden wirkt, eine strukturelle Begrenzung, die über Jahre wirkt.

Genau hier liegt der Unterschied zwischen Abregeln und Abriegeln. Abregeln schützt das System im Moment. Abriegeln verändert das System dauerhaft, indem es Zugangsrechte, Risiken und Kapitalflüsse verschiebt.

7. Politische Einordnung: Zentrale Logik in einem dezentralen System

Der Vorwurf, es werde weiterhin in Logiken zentraler Großkraftwerke gedacht, zielt weniger auf Technik als auf Steuerungslogik.

Ein zentral geprägtes System lässt sich über wenige große Knoten steuern. Kapazitäten sind planbar, Verantwortlichkeiten klar, Eingriffe konzentriert. Ein erneuerbares System ist kleinteiliger, volatiler und stark verteilnetzgetrieben. Es braucht andere Werkzeuge, nicht als Schlagworte, sondern als funktionsfähige Routinen:

Transparente Engpassinformationen, standardisierte und schnelle Anschlussprozesse, aktivierbare Flexibilität über klare Produkte, digitale Steuerbarkeit, konsistente Kostenallokation und eine Regulierung, die Netzbetreiber auf Umsetzung und Tempo verpflichtet.

Wenn stattdessen der Netzzugang als Druckpunkt genutzt wird, bleibt man in einer Knappheitsverwaltung. Das ist keine Transformation, sondern ein Bremsmechanismus mit Sicherheitsbegründung.

8. Ein Alternativrahmen: Netz schützen, ohne Ausbaupfade zu verriegeln

Wenn der Anspruch lautet, Abregelung als Sicherheitsinstrument zu akzeptieren, ohne daraus eine regionale Ausbaugrenze zu machen, dann braucht es Kriterien, die Schutz und Abriegelung trennen.

Ein plausibler Rahmen hätte fünf Elemente.

Erstens befristete Engpassklassifizierung mit klaren Review-Zyklen. Wenn Gebiete als limitiert gelten, sollte das regelmäßig überprüft werden, mit transparenten Kriterien und einer klaren Logik, wie die Einstufung endet.

Zweitens automatische Pflichten für Netzbetreiber, nicht nur Einschränkungen für Erzeuger. Ein limitiertes Gebiet sollte Investitions, Planungs und Umsetzungsdruck auslösen. Sonst wird Knappheit zum Dauerzustand.

Drittens Flexibilität zuerst aktivieren, bevor Anschlussrechte beschnitten werden. Das erfordert standardisierte Produkte, Messkonzepte, Steuerbarkeit und Abrechnung. Ohne diese Infrastruktur bleibt Flexibilität ein politisches Versprechen, das operativ nicht trägt.

Viertens Risikoteilung statt pauschaler Risikoabwälzung. Entschädigungsregeln kann man reformieren. Ein genereller Verzicht ist ein harter Schnitt. Denkbar sind abgestufte Modelle, etwa definierte Abregelkontingente, Cap-and-Floor-Mechanismen oder transparente Netzzugangsverträge mit klaren Parametern.

Fünftens Konsistenz zwischen Planung, Betrieb und Vergütung. Wenn Netzplanung Abregelung einkalkuliert, muss das mit Ausbauzielen und Vergütungssystemen zusammenpassen. Sonst entsteht ein Regime, das je nach Region und Betreiber unterschiedlich wirkt und damit politisch schwer zu legitimieren ist.

9. Schluss: Sicherheit ist richtig, aber die Richtung ist entscheidend

Abregelung ist ein notwendiges Instrument. Wer sie grundsätzlich skandalisiert, verkennt Netzphysik.

Aus der Notwendigkeit von Abregelung folgt aber nicht, dass man den Netzzugang für Erneuerbare strukturell schwächen sollte, besonders nicht über lange Zeiträume und mit Schwellenwerten, die ökonomische Normalität in einen regulatorischen Ausnahmezustand verwandeln.

Der entscheidende Unterschied ist einfach und trotzdem politisch relevant. Abregeln schützt das System im Moment. Abriegeln verändert das System dauerhaft.

Orientierung entsteht, wenn diese Ebenen getrennt werden. Technik sagt, was in der Sekunde nötig ist. Regulierung entscheidet, wer welche Risiken trägt. Politik entscheidet, welche Ziele Vorrang haben und wie Zielkonflikte offen benannt und bearbeitet werden.


Quellen:

https://www.t-online.de/heim-garten/aktuelles/id_101120730/netzpaket-reiche-plant-vollbremsung-fuer-wind-und-solaranlagen.html

https://www.landundforst.de/energie/windenergie/windkraft-genehmigung-gestoppt-nrw-will-1400-windraeder-verhindern-572793


Die hier skizzierten Fragen sind kein Randthema der aktuellen Debatte, sondern Teil eines größeren Zusammenhangs. Wie wir mit Abregelung, Netzen, Investitionsrisiken und Steuerungslogiken umgehen, entscheidet darüber, ob Elektrifizierung als Systemumbau gelingt oder in einer Verwaltung von Knappheit stecken bleibt.

Diese und verwandte Themen behandle ich ausführlicher in meinem Buch Strom als System. Elektrifizierung, Netze und die Architektur der Versorgung. Das Buch erscheint im März 2026, ISBN 978-3-695-72905-0.

Es richtet sich an alle, die Energiewende nicht als Schlagwort, sondern als infrastrukturelle und institutionelle Aufgabe verstehen wollen.